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Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4211 entstanden aus Vorlage: OF 441/11 vom 05.04.2010

Betreff: Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, vor den Häusern Schießhüttenstraße 37-39 das vor circa sechs Monaten aufgehobene absolute Halteverbot wieder einzurichten.

Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner dieser Häuser beschweren sich, dass diese Flächen seit Aufhebung des absoluten Halteverbots von Dauerparkern besetzt werden. Die dauerhaft geparkten Lkws und Busse verdunkeln die Parterrewohnungen. Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern auf dem Schulweg, wird das Überqueren der Straße durch die parkenden Fahrzeuge erschwert, da die Sicht behindert ist. Ebenso Radfahrerinnen und Radfahrern, denen in der Einbahnstraße das Fahren in beiden Richtungen gestattet ist. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereits beim Straßenverkehrsamt erfolglos beschwert und Unterschriften gesammelt. Das absolute Halteverbot soll umgehend wieder eingerichtet werden, bevor Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. April 2010OFOF 441/11Einrichtung absolutes Halteverbot vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Mai 2010Sie sind hier
    OMOM 4211Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main
    Direktanregung
  3. 12. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1002Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am MainStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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