Einrichtung absolutes Halteverbot vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Anwohner dieser Häuser beschweren sich, dass diese Flächen seit Aufhebung des absoluten Halteverbots von Dauerparkern besetzt werden. Die dauerhaft geparkten Lkw's und Busse verdunkeln die Parterrewohnungen. Fußgängern, insbesondere Kindern auf dem Schulweg, wird das Überqueren der Straße durch die parkenden Fahrzeuge erschwert, da die Sicht behindert ist. Ebenso Radfahrer, denen hier in der Einbahnstraße das Fahren in beiden Richtungen gestattet ist. Anwohner haben sich bereits beim Straßenverkehrsamt erfolglos beschwert und Unterschriften gesammelt. Das absolute Halteverbot soll umgehend wieder eingerichtet werden, bevor Menschen zu Schaden kommen.
Inhalt
Antrag vom 05.04.2010, OF 441/11
Betreff:
Einrichtung absolutes Halteverbot vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, das Straßenverkehrsamt anzuweisen, vor den Häusern Schießhüttenstraße 37-39 das vor ca. sechs Monaten aufgehobene absolute Halteverbot wieder einzurichten.
Begründung:
Anwohner dieser Häuser beschweren sich, dass diese Flächen seit Aufhebung des absoluten Halteverbots von Dauerparkern besetzt werden. Die dauerhaft geparkten Lkw's und Busse verdunkeln die Parterrewohnungen. Fußgängern, insbesondere Kindern auf dem Schulweg, wird das Überqueren der Straße durch die parkenden Fahrzeuge erschwert, da die Sicht behindert ist. Ebenso Radfahrer, denen hier in der Einbahnstraße das Fahren in beiden Richtungen gestattet ist. Anwohner haben sich bereits beim Straßenverkehrsamt erfolglos beschwert und Unterschriften gesammelt. Das absolute Halteverbot soll umgehend wieder eingerichtet werden, bevor Menschen zu Schaden kommen.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2010Sie sind hierOFOF 441/11Einrichtung absolutes Halteverbot vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Mai 2010OMOM 4211Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am MainDirektanregung
- 12. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1002Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., REP und FDP gegen 4 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung)