Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 1002
Betreff:
Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main
Eine Notwendigkeit für die erneute Einrichtung des absoluten Haltverbots an der genannten Örtlichkeit wird nicht gesehen.
Jedoch wird der Anregung insoweit entsprochen, als das Abstellen von Bussen und LKW durch eine entsprechende Beschilderung untersagt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2010OFOF 441/11Einrichtung absolutes Halteverbot vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Mai 2010OMOM 4211Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am MainDirektanregung
- 12. Juli 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1002Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab