Fernwärme im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat auf, die Anbindung an das städtische Nah- und Fernwärmenetz im Ortsbezirk 7 zu prüfen und zu berichten. Dies ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen und die kommunale Wärmeplanung voranzutreiben.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Welche Gebiete sind im Ortsbezirk 7 bereits an das städtische Nah- und Fernwärmenetz angeschlossen?
- Bei welchen Gebieten ist es geplant?
- Bei welchen Gebieten ist klar, dass sie nicht an das Netz angeschlossen werden können und warum?
- Wie unterstützt der Magistrat Anwohnende bei Interesse an einem Anschluss an das Fernwärmenetz, beispielsweise in der Willi-Brundert-Siedlung?
- Wann ist mit dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung für Frankfurt zu rechnen?
Begründung
Die Klimaziele werden ohne eine Wärmewende nicht einzuhalten sein. Auch Frankfurt ist gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung vorzunehmen. Insbesondere da diese als Grundlage für die vorgesehenen Regelungen des GEG dienen soll, hat das Thema eine hohe Relevanz, um im Gebäudesektor die notwendigen CO2-Emissionen einzusparen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2023OFOF 317/7Fernwärme im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4190Fernwärme im OrtsbezirkDirektanregung
- 28. August 2023STST 1767Fernwärme im OrtsbezirkStellungnahme
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 714Fernwärme im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats