Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, private Grundstücksbesitzer aufzufordern, ihre Hecken so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege für alle Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sicher nutzbar sind. Dies ist notwendig, da immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und die Gehwege zunehmend eingeschränkt werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, private Grundstücksbesitzer aufzufordern, ihre Hecken usw. so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege wieder uneingeschränkt und verkehrssicher für alle Fußgänger, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, benutzt werden können. Dies gilt im übrigen auch für städtische Grundstücke.
Begründung
Es ist auffallend, dass von Jahr zu Jahr immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und über die Grundstücksgrenzen auf öffentliche Wege wachsendes Gestrüpp/Hecken vorschriftsmäßig zurückschneiden. Oftmals bekommt herauswachsendes Grün nur einen Schönschnitt, aber keinen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Besonders hinderlich ist dies insbesondere bei den vielen schmalen Gehwegen in Nieder-Eschbach, die meist nur einen Meter Breite aufweisen und zusätzlich straßenseitig durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sind. Bei Regen wirken sich diese Behinderungen noch einmal zusätzlich aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2021OFOF 39/15Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 2. Juli 2021Sie sind hierOMOM 417Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmenDirektanregung
- 19. November 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2069Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5