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Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, private Grundstücksbesitzer aufzufordern, ihre Hecken so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege für alle Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sicher nutzbar sind. Dies ist notwendig, da immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und die Gehwege zunehmend eingeschränkt werden.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, private Grundstücksbesitzer aufzufordern, ihre Hecken usw. so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege wieder uneingeschränkt und verkehrssicher für alle Fußgänger, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, benutzt werden können. Dies gilt im übrigen auch für städtische Grundstücke.

Begründung

Es ist auffallend, dass von Jahr zu Jahr immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und über die Grundstücksgrenzen auf öffentliche Wege wachsendes Gestrüpp/Hecken vorschriftsmäßig zurückschneiden. Oftmals bekommt herauswachsendes Grün nur einen Schönschnitt, aber keinen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Besonders hinderlich ist dies insbesondere bei den vielen schmalen Gehwegen in Nieder-Eschbach, die meist nur einen Meter Breite aufweisen und zusätzlich straßenseitig durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sind. Bei Regen wirken sich diese Behinderungen noch einmal zusätzlich aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2021OFOF 39/15Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 2. Juli 2021Sie sind hier
    OMOM 417Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
    Direktanregung
  3. 19. November 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2069Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

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