Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, private Grundstücksbesitzer zur Pflege ihrer Hecken zu bewegen, um die Sicherheit und Zugänglichkeit öffentlicher Wege zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig für Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Ziel ist es, die Nutzung der Gehwege zu verbessern und Gefahren durch überhängendes Grün zu minimieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass private Grundstücksbesitzer aufgefordert werden, ihre Hecken usw. so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege wieder uneingeschränkt und verkehrssicher für alle Fußgänger, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, benutzt werden können.
Begründung
Es ist auffallend, dass von Jahr zu Jahr immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und über die Grundstücksgrenzen auf öffentliche Wege wachsendes Gestrüpp/Hecken vorschriftsmäßig zurückschneiden. Oftmals bekommt herauswachsendes Grün nur einen "Schönschnitt", aber keinen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Besonders hinderlich ist dies insbesondere bei den vielen schmalen Gehwegen in Nieder-Eschbach, die meist nur einen Meter Breite aufweisen und zusätzlich straßenseitig durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sind. Bei Regen wirken sich diese Behinderungen noch einmal zusätzlich aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2021Sie sind hierOFOF 39/15Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 2. Juli 2021OMOM 417Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmenDirektanregung
- 19. November 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2069Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD