Parkverbot in der Bushaltebucht der Haltestelle „Platz der Einheit“ in der Nähe der Station „Festhalle/Messe“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 811/1 vom 02.01.2019
Betreff: Parkverbot in der Bushaltebucht der Haltestelle "Platz der Einheit" in der Nähe der Station "Festhalle/Messe" Der Magistrat wird aufgefordert, das Schild, welches Parken in der Bushaltebucht der Haltestelle "Platz der Einheit" in der Nähe der Station "Festhalle/Messe erlaubt, zeitnah entfernen zu lassen.
Begründung: In der Bushaltebucht der Haltestelle "Platz der Einheit" ist Parken werktags zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr mit Parkschein erlaubt. Dadurch können jedoch die Busse die Bushaltebucht nicht nutzen und blockieren während des Haltens einen Fahrstreifen, wodurch sich Rückstau bildet und vermehrt Abgase entstehen. Das Parken sollte daher dort nicht erlaubt sein. Abbildung 1: Parkender Pkw in der Haltebucht Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2019OFOF 811/1Parkverbot in der Bushaltebucht der Haltestelle „Platz der Einheit“ in der Nähe der Station „Festhalle/Messe“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4167Parkverbot in der Bushaltebucht der Haltestelle „Platz der Einheit“ in der Nähe der Station „Festhalle/Messe“Direktanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 840Parkverbot in der Bushaltebucht der Haltestelle "Platz der Einheit" der Nähe der Station "Festhalle/Messe"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats