Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/-innen
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Anregung an den Magistrat vom 16.02.2006, OM 4164
entstanden aus Vorlage: OF 1318/9 vom 06.02.2006
Betreff:
Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/-innen
Vorgang:
Schreiben des Ordnungsamtes v. 03.01.2006
Anwohner/-innen beschweren sich, dass in der Bertramstraße, die zur Tempo-30-Zone gehört, oft zu schnell gefahren wird. Das ist nicht nur ein subjektiver Eindruck Einzelner, sondern wird auch durch die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen bestätigt. Es gibt in der Bertramstraße einen besonders hohen Anteil an starken Geschwindigkeitsüberschreitungen - oft über 30 Prozent Verwarnungen, und die Spitzengeschwindigkeiten liegen über 50 Stundenkilometern. Das ist nicht nur eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung, sondern eine Gefährdung von Fußgänger/-innen. Sie kreuzen ohne Zebrastreifen die Fahrbahn und werden manchmal fast umgefahren, zum Beispiel beim Übergang zwischen der Hausnummer 91 und 18. Durch das Aufbringen erhöhter Asphaltstreifen vor dem Überweg würden die Autofahrer/-innen zu langsameren Fahren angehalten.
Außerdem wird auf dem gepflasterten Weg quer durch die Grünfläche zwischen den beiden Fahrbahnen weder Schnee gekehrt noch Splitt gestreut. Durch die für Kinderwagen und Rollstühle wichtige Absenkung des Bordsteins hat der Weg Gefälle, und ist darum bei Glatteis sehr gefährlich. Der Weg wird häufig als Zugang zur U-Bahn-Unterführung durch die Spenerstraße genutzt.
Der Magistrat wird daher aufgefordert,
- in der Bertramstraße in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn mehrere erhöhte Asphaltstreifen aufzubringen und zwar vor dem Übergang vor Hausnummer 91 und vor der Hausnummer 18. Die Asphalterhöhungen sollten vor dem rechten Fahrbahnrand aufhören, damit Radfahrer/-innen nicht darüber fahren müssen;
- zu prüfen ob der Gehweg, quer zwischen den Fahrbahnen, entweder in den Streuplan mit aufgenommen oder wenigstens ein kleiner Splittbehälter aufgestellt werden kann, damit Passant/-innen selbst streuen können.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2006OFOF 1318/9Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/-innenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2006Sie sind hierOMOM 4164Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/-innenDirektanregung
- 21. April 2006STST 548Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/ - innenStellungnahme
- 15. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 50Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/ - innenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats