Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/-innen
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Antrag vom 06.02.2006, OF 1318/9
Betreff:
Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/-innen
Vorgang:
Schreiben des Ordnungsamtes v. 03.01.2006
AnwohnerInnen beschweren sich, dass in der Bertramstraße, die zur Tempo-30-Zone gehört, oft zu schnell gefahren wird. Das ist nicht nur ein subjektiver Eindruck Einzelner, sondern wird auch durch die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen bestätigt: Es gibt in der Bertramstraße einen besonders hohen Anteil an starken Geschwindigkeitsüberschreitungen - oft über 30 % Verwarnungen und die Spitzengeschwindigkeiten liegen oft über 50 Stundenkilometern. Das ist nicht nur eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung, sondern eine Gefährdung von FußgängerInnen: Sie kreuzen ohne Zebrastreifen und werden manchmal fast umgefahren, z.B. beim Übergang zwischen der Hausnummer 91 und 18. Durch das Aufbringen erhöhter Asphaltstreifen vor dem Überweg würden die AutofahrerInnen zu langsameren Fahren angehalten.
Außerdem wird auf dem gepflasterten Weg quer durch die Grünfläche zwischen den beiden Fahrbahnen weder Schnee gekehrt noch Splitt gestreut. Durch die für Kinderwagen und Rollstühle wichtige Absenkung des Bordsteins, hat der Weg Gefälle und ist darum bei Glatteis sehr gefährlich. Er wird viel benutzt als Zugang zur U-Bahn-Unterführung durch die Spenerstraße.
Wir bitten den Magistrat:
- in der Bertramstraße in beide Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn mehrere erhöhte Asphaltstreifen aufzubringen und zwar vor dem Übergang vor Hausnummer 91 und vor der Hausnummer 18. Die Asphalterhöhungen sollten vor dem rechten Fahrbahnrand aufhören, damit RadfahrerInnen nicht darüber fahren müssen.
- zu prüfen ob der Gehweg, quer zwischen den Fahrbahnen entweder in den Streuplan mit aufgenommen werden kann oder wenigstens ein kleiner Splittbehälter aufgestellt werden kann, damit PassantInnen selbst streuen können.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEBeratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2006Sie sind hierOFOF 1318/9Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/-innenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2006OMOM 4164Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/-innenDirektanregung
- 21. April 2006STST 548Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/ - innenStellungnahme
- 15. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 50Bertramstraße: Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger/ - innenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme