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Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4108 entstanden aus Vorlage: OF 440/12 vom 12.04.2015

Betreff: Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, die südöstlich und südwestlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee/Carl-Hermann-Rudloff-Allee liegenden öffentlichen Grünflächen (im Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 als ÖM 2 und ÖM 14 bezeichnet) nicht als ertragsorientierte Streuobstfläche herzustellen, sondern stattdessen den Kleinbiotopen mehr Raum zu geben, indem die Obstbaumneuanpflanzungen auf ein vertretbares Maß reduziert, zeitlich gestreckt und die bestehenden einzelnen Busch- und Strauchgruppen erhalten und durch Neupflanzungen erweitert werden. Insbesondere der südöstliche Grenzbereich der Fläche ÖM 2 zu dem Randerschließungs weg der Baugruppe Fritz-Wichert-Ring sollte durch Gehölzpflanzungen abgegrenzt werden, um Störungen aus den Wohnbereichen zu reduzieren.

Begründung: Die durch hohen Baumverlust gekennzeichneten Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche ÖM 1 a entlang der Südostseite des Lärmschutzwalls zur A 5 zeigen, dass Obstbaumpflanzungen als Kulturprodukt intensiv gepflegt werden müssen (Verbissschutz, Bewässerung, Düngung, Baumscheiben freihalten, Mahd und Baumschnitt) und über fünf bis zehn Jahre Pflegekapazitäten binden, ohne dass ein Ertrag erzielt wird. Da diese intensive Pflege die Möglichkeiten des Grünflächenamtes überschreitet, scheiterte die Neuanpflanzung der reinen Streuobstwiese. Es ist nicht erkennbar, dass die Instandhaltung und Pflege der oben genannten neu anzulegenden Grünflächen mit einer Größe von über 10.000 Quadratmetern durch eine Verpachtung in den Griff zu bekommen ist. Die wichtige ökologische Funktion der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche könnte im gleichen Rahmen erzielt werden, wenn neben Streuobst auch Feldgehölze, Sukzessionsflächen und extensiv genutzte Wiesen angelegt würden, die einen wesentlich geringeren Pflegeaufwand erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2015OFOF 440/12Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-AlleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. April 2015Sie sind hier
    OMOM 4108Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
    Direktanregung
  3. 24. August 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1220Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-AlleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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