Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee

Vorlagentyp: OFGRÜNE
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Carl-Hermann-Rudloff-Allee — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Carl-Hermann-Rudloff-Allee per E-Mail

Begründung

an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, die südöstlich und südwestlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee/Carl-Hermann-Rudloff-Allee liegenden öffentlichen Grünflächen (im Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 als ÖM 2 und ÖM 14 bezeichnet) nicht als ertragsorientierte Streuobstfläche herzustellen, sondern stattdessen den Kleinbiotopen mehr Raum zu geben, indem die Obstbaumneuanpflanzungen auf ein vertretbares Maß reduziert und zeitlich gestreckt und die bestehenden einzelnen Busch- und Strauchgruppen erhalten und durch Neupflanzungen erweitert werden. Insbesondere der südöstliche Grenzbereich der Fläche ÖM 2 zu dem Randerschließungs-weg der Baugruppe Fritz-Wichert-Ring sollte durch Gehölzpflanzungen abgegrenzt werden, um Störungen aus den Wohnbereichen zu reduzieren. Begründung: Die durch hohen Baumverlust gekennzeichneten Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche ÖM 1 a entlang der Südostseite des Lärmschutzwalls zur A 5 zeigt, dass Obstbaumpflanzungen als Kulturprodukt intensiv gepflegt werden müssen (Verbissschutz, Bewässerung, Düngung, Baumscheiben freihalten, Mahd und Baumschnitt) und über 5-10 Jahre Pflegekapazitäten binden, ohne dass ein Ertrag erzielt wird. Da diese intensive Pflege die Möglichkeiten des Grünflächenamtes überschreitet, scheiterte die Neuanpflanzung der reinen Streuobstwiese. Es ist nicht erkennbar, dass die Instandhaltung und Pflege der oben genannten neu anzulegenden Grünflächen mit einer Größe von über 10.000 qm, durch eine Verpachtung in den Griff zu bekommen ist. Die wichtige ökologische Funktion der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche könnte im gleichen Rahmen erzielt werden, wenn neben Streuobst auch Feldgehölze, Sukzessionsflächen und extensiv genutzte Wiesen angelegt würden, die einen wesentlich geringeren Pflegeaufwand erfordern.

Inhalt

Antrag vom 12.04.2015, OF 440/12

Betreff: Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, die südöstlich und südwestlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee/Carl-Hermann-Rudloff-Allee liegenden öffentlichen Grünflächen (im Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 als ÖM 2 und ÖM 14 bezeichnet) nicht als ertragsorientierte Streuobstfläche herzustellen, sondern stattdessen den Kleinbiotopen mehr Raum zu geben, indem die Obstbaumneuanpflanzungen auf ein vertretbares Maß reduziert und zeitlich gestreckt und die bestehenden einzelnen Busch- und Strauchgruppen erhalten und durch Neupflanzungen erweitert werden. Insbesondere der südöstliche Grenzbereich der Fläche ÖM 2 zu dem Randerschließungs-weg der Baugruppe Fritz-Wichert-Ring sollte durch Gehölzpflanzungen abgegrenzt werden, um Störungen aus den Wohnbereichen zu reduzieren.

Begründung: Die durch hohen Baumverlust gekennzeichneten Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche ÖM 1 a entlang der Südostseite des Lärmschutzwalls zur A 5 zeigt, dass Obstbaumpflanzungen als Kulturprodukt intensiv gepflegt werden müssen (Verbissschutz, Bewässerung, Düngung, Baumscheiben freihalten, Mahd und Baumschnitt) und über 5-10 Jahre Pflegekapazitäten binden, ohne dass ein Ertrag erzielt wird. Da diese intensive Pflege die Möglichkeiten des Grünflächenamtes überschreitet, scheiterte die Neuanpflanzung der reinen Streuobstwiese. Es ist nicht erkennbar, dass die Instandhaltung und Pflege der oben genannten neu anzulegenden Grünflächen mit einer Größe von über 10.000 qm, durch eine Verpachtung in den Griff zu bekommen ist. Die wichtige ökologische Funktion der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche könnte im gleichen Rahmen erzielt werden, wenn neben Streuobst auch Feldgehölze, Sukzessionsflächen und extensiv genutzte Wiesen angelegt würden, die einen wesentlich geringeren Pflegeaufwand erfordern.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2015Sie sind hier
    OFOF 440/12Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. April 2015OMOM 4108Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-AlleeDirektanregung
  3. 24. August 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1220Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-AlleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 40 · 24.04.2015
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4108 2015 Die Vorlage OF 440/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen