Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
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- Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-Bahn21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Straßenlaternen vollständig erfassen20.10.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Carl-Hermann-Rudloff-Allee per E-MailBegründung
an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, die südöstlich und südwestlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee/Carl-Hermann-Rudloff-Allee liegenden öffentlichen Grünflächen (im Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 als ÖM 2 und ÖM 14 bezeichnet) nicht als ertragsorientierte Streuobstfläche herzustellen, sondern stattdessen den Kleinbiotopen mehr Raum zu geben, indem die Obstbaumneuanpflanzungen auf ein vertretbares Maß reduziert und zeitlich gestreckt und die bestehenden einzelnen Busch- und Strauchgruppen erhalten und durch Neupflanzungen erweitert werden. Insbesondere der südöstliche Grenzbereich der Fläche ÖM 2 zu dem Randerschließungs-weg der Baugruppe Fritz-Wichert-Ring sollte durch Gehölzpflanzungen abgegrenzt werden, um Störungen aus den Wohnbereichen zu reduzieren. Begründung: Die durch hohen Baumverlust gekennzeichneten Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche ÖM 1 a entlang der Südostseite des Lärmschutzwalls zur A 5 zeigt, dass Obstbaumpflanzungen als Kulturprodukt intensiv gepflegt werden müssen (Verbissschutz, Bewässerung, Düngung, Baumscheiben freihalten, Mahd und Baumschnitt) und über 5-10 Jahre Pflegekapazitäten binden, ohne dass ein Ertrag erzielt wird. Da diese intensive Pflege die Möglichkeiten des Grünflächenamtes überschreitet, scheiterte die Neuanpflanzung der reinen Streuobstwiese. Es ist nicht erkennbar, dass die Instandhaltung und Pflege der oben genannten neu anzulegenden Grünflächen mit einer Größe von über 10.000 qm, durch eine Verpachtung in den Griff zu bekommen ist. Die wichtige ökologische Funktion der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche könnte im gleichen Rahmen erzielt werden, wenn neben Streuobst auch Feldgehölze, Sukzessionsflächen und extensiv genutzte Wiesen angelegt würden, die einen wesentlich geringeren Pflegeaufwand erfordern.
Inhalt
Antrag vom 12.04.2015, OF 440/12
Betreff: Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, die südöstlich und südwestlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee/Carl-Hermann-Rudloff-Allee liegenden öffentlichen Grünflächen (im Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 als ÖM 2 und ÖM 14 bezeichnet) nicht als ertragsorientierte Streuobstfläche herzustellen, sondern stattdessen den Kleinbiotopen mehr Raum zu geben, indem die Obstbaumneuanpflanzungen auf ein vertretbares Maß reduziert und zeitlich gestreckt und die bestehenden einzelnen Busch- und Strauchgruppen erhalten und durch Neupflanzungen erweitert werden. Insbesondere der südöstliche Grenzbereich der Fläche ÖM 2 zu dem Randerschließungs-weg der Baugruppe Fritz-Wichert-Ring sollte durch Gehölzpflanzungen abgegrenzt werden, um Störungen aus den Wohnbereichen zu reduzieren.
Begründung: Die durch hohen Baumverlust gekennzeichneten Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche ÖM 1 a entlang der Südostseite des Lärmschutzwalls zur A 5 zeigt, dass Obstbaumpflanzungen als Kulturprodukt intensiv gepflegt werden müssen (Verbissschutz, Bewässerung, Düngung, Baumscheiben freihalten, Mahd und Baumschnitt) und über 5-10 Jahre Pflegekapazitäten binden, ohne dass ein Ertrag erzielt wird. Da diese intensive Pflege die Möglichkeiten des Grünflächenamtes überschreitet, scheiterte die Neuanpflanzung der reinen Streuobstwiese. Es ist nicht erkennbar, dass die Instandhaltung und Pflege der oben genannten neu anzulegenden Grünflächen mit einer Größe von über 10.000 qm, durch eine Verpachtung in den Griff zu bekommen ist. Die wichtige ökologische Funktion der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche könnte im gleichen Rahmen erzielt werden, wenn neben Streuobst auch Feldgehölze, Sukzessionsflächen und extensiv genutzte Wiesen angelegt würden, die einen wesentlich geringeren Pflegeaufwand erfordern.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2015Sie sind hierOFOF 440/12Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-AlleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2015OMOM 4108Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-AlleeDirektanregung
- 24. August 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1220Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme