Geschwindigkeitskontrollen in der Uhlandstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen in der Uhlandstraße durchzuführen, da dort trotz der 30er-Zone häufig zu schnell gefahren wird. Dies stellt eine Gefahr für Anwohner und Schüler dar, die diesen Schulweg nutzen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Uhlandstraße zukünftig regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen.
Begründung
In der Uhlandstraße fahren Autos trotz der 30er-Zone regelmäßig zu schnell. Das stellt eine Gefahr für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch Schülerinnen und Schüler dar, die die Uhlandstraße zwischen Weiherstraße und Martin-Elsässer-Platz als offiziell von der Stadt Frankfurt am Main ausgewiesenen Schulweg nutzen. Laut Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 992, wurden im Jahr 2021 dort keinerlei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2022STST 992Geschwindigkeitsmessungen im Ortsbezirk 4Stellungnahme
- 29. Mai 2023OFOF 304/4Geschwindigkeitskontrollen in der UhlandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4085Geschwindigkeitskontrollen in der UhlandstraßeDirektanregung
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 2189Geschwindigkeitskontrollen in der UhlandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats