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Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd

Vorlagentyp: OM
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2019, OM 4084 entstanden aus Vorlage: OF 166/14 vom 17.12.2018

Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, Ziffer 16. im Textteil zum Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd dahin gehend zu ändern, dass die Regelungen zur Grundstückseinfriedung an dieser Stelle an die im angrenzenden Bebauungsplangebiet (B 238) geltenden Regelungen angeglichen werden. Ziffer 16. soll also neu lauten: "16. Entlang der Fußsteighinterkante sind nur Einfassungs- und Kantensteine bis 30 Zentimeter maximaler Höhe zulässig. Zäune und Gitter sind straßenseitig mit einer Gesamthöhe bis 1,20 Meter, an den übrigen Seiten der Grundstücke mit einer Gesamthöhe bis 1,50 Meter, zulässig, und außerhalb der Einfahrten mit Hecken aus Laubgehölzen oder Eiben zu hinterpflanzen."

Begründung: Laut Bebauungsplan Nr. 687 sind straßenseitig Einfriedungen durch Mauern und/oder Zäune unzulässig. Hierdurch können z. B. Kinder, die im Bereich der Grundstückseinfahrten oder in den Vorgärten spielen, ungehindert auf die Straße gelangen. Zäune und Tore können dies verhindern. Zudem würde die Änderung eine klarere Definition des Straßenraums, eine bessere Trennung öffentlicher und privater Räume, eine bessere Gestaltung der Übergangszone zwischen privatem und öffentlichem Raum sowie eine Angleichung an das übrige Ortsbild - und somit ein insgesamt harmonischeres Ortsbild - ermöglichen. Im Bebauungsplangebiet Nr. 687 wurden grundstücksrückseitig bislang Zäune bis 1,50 Meter Höhe durch die Bauaufsicht toleriert, im Vorgartenbereich ist im Bebauungsplan Nr. 687 eine maximale Höhe für Einfriedungen aus Hecken von 1,20 Meter vorgesehen. Im Sinne des Bestandsschutzes und der Rechtssicherheit sind diese Höhen in der Änderung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2018OFOF 166/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-SüdOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. Januar 2019Sie sind hier
    OMOM 4084Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd
    Direktanregung
  3. 2. September 2019OFOF 207/14Beantwortung der Vorlage OM 4084 vom 14.01.2019 durch den MagistratOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1649Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-SüdStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 33 · 19.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

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