Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2019, OM 4084 entstanden aus Vorlage: OF 166/14 vom 17.12.2018
Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, Ziffer 16. im Textteil zum Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd dahin gehend zu ändern, dass die Regelungen zur Grundstückseinfriedung an dieser Stelle an die im angrenzenden Bebauungsplangebiet (B 238) geltenden Regelungen angeglichen werden. Ziffer 16. soll also neu lauten: "16. Entlang der Fußsteighinterkante sind nur Einfassungs- und Kantensteine bis 30 Zentimeter maximaler Höhe zulässig. Zäune und Gitter sind straßenseitig mit einer Gesamthöhe bis 1,20 Meter, an den übrigen Seiten der Grundstücke mit einer Gesamthöhe bis 1,50 Meter, zulässig, und außerhalb der Einfahrten mit Hecken aus Laubgehölzen oder Eiben zu hinterpflanzen."
Begründung: Laut Bebauungsplan Nr. 687 sind straßenseitig Einfriedungen durch Mauern und/oder Zäune unzulässig. Hierdurch können z. B. Kinder, die im Bereich der Grundstückseinfahrten oder in den Vorgärten spielen, ungehindert auf die Straße gelangen. Zäune und Tore können dies verhindern. Zudem würde die Änderung eine klarere Definition des Straßenraums, eine bessere Trennung öffentlicher und privater Räume, eine bessere Gestaltung der Übergangszone zwischen privatem und öffentlichem Raum sowie eine Angleichung an das übrige Ortsbild - und somit ein insgesamt harmonischeres Ortsbild - ermöglichen. Im Bebauungsplangebiet Nr. 687 wurden grundstücksrückseitig bislang Zäune bis 1,50 Meter Höhe durch die Bauaufsicht toleriert, im Vorgartenbereich ist im Bebauungsplan Nr. 687 eine maximale Höhe für Einfriedungen aus Hecken von 1,20 Meter vorgesehen. Im Sinne des Bestandsschutzes und der Rechtssicherheit sind diese Höhen in der Änderung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2018OFOF 166/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-SüdOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4084Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-SüdDirektanregung
- 2. September 2019OFOF 207/14Beantwortung der Vorlage OM 4084 vom 14.01.2019 durch den MagistratOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1649Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00