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Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd

Vorlagentyp: STMagistrat
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1649

Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Die Festsetzungen zu Einfriedungen im Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim Süd wurden im Sinne des Artenschutzes festgesetzt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim Süd setzt fest, dass Einfriedungen von Vorgärten als Hecken aus Laubgehölzen oder als Eibe bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig sind. Damit wird eine klare Trennung von öffentlichen und privaten Flächen ermöglicht. Der Bebauungsplan gilt bereits seit 18.07.2006 und wird durch den Bestand geprägt. Die vorgeschlagenen Änderungen (Kantensteine bis 30 cm Höhe, straßenseitig Zäune und Gitter) gehen in Ihrer Regelungstiefe weit über das Maß hinaus, welches heute üblicherweise zu Einfriedungen in Bebauungsplänen regel- und vor allem kontrollierbar ist. Der Aufwand einer Änderung des Bebauungsplans ist daher nicht zu rechtfertigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2018OFOF 166/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-SüdOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. Januar 2019OMOM 4084Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-SüdDirektanregung
  3. 2. September 2019OFOF 207/14Beantwortung der Vorlage OM 4084 vom 14.01.2019 durch den MagistratOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 2. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 Wochen
    STST 1649Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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