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Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des Marbachwegs

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 638/10 vom 13.11.2018

Betreff: Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des Marbachwegs Der Magistrat wird gebeten, zur Einhaltung der städtischen Verkehrssicherheitspflichten schnellstmöglich zu veranlassen, dass statt der Inseln auf der Gießener Straße im Bereich der Einmündungen der Homburger Landstraße und des Marbachwegs andere, die Verkehrssicherheit nicht gefährdende Lösungen gefunden werden.

Begründung: Das Schild auf der Insel an der Einmündung zur Homburger Landstraße ist mittlerweile zum wiederholten Male umgefahren worden. Nach der Massivität der Beschädigung des Schildes zu urteilen, ist es wohl eher ein Zufall, wenn dabei keine schweren Schäden entstanden sind. Jedenfalls ist so ein Unfallschwerpunkt geschaffen worden, der dringend zu beseitigen ist. An der Einmündung in den Marbachweg ist es zu solchen Schäden wohl noch nicht gekommen, jedoch taucht auch hier die Insel, gerade wenn man hinter hohen Kraftfahrzeugen fährt, so unvermittelt auf, dass die Verkehrsteilnehmer sie erst in letzter Minute wahrnehmen. Zudem wird sie aufgrund ihres schwer nachvollziehbaren Regelungsgehalts ignoriert und führt so eher zu einer Gefährdung von Radfahrern, als diese - wie wohl beabsichtigt - zu schützen. Der Ortsbeirat hatte in der ihm gegenüber erfolgten Vorstellung bereits auf zu erwartende Probleme in diesem Bereich hingewiesen und die Zusage erhalten, dass es in diesem Bereich nicht zu massiven Behinderungen für den motorisierten Verkehr kommen würde. Die danach, ohne den Ortsbeirat zu informieren, realisierte Lösung hat das Gegenteil ausgeführt. Die sich daraus ergebenden Gefahren für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer sind dringend zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2018OFOF 638/10Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des MarbachwegsOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 27. November 2018Sie sind hier
    OMOM 4020Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des Marbachwegs
    Direktanregung
  3. 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 434Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des MarbachwegsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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