Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des Marbachwegs
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des Marbachwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zur Einhaltung der städtischen Verkehrssicherheitspflichten schnellstmöglich veranlassen, dass statt der Inseln auf der Gießener Straße im Bereich der Einmündungen der Homburger Landstraße und Marbachweg, andere, die Verkehrssicherheit nicht gefährdende Lösungen gefunden werden. Begründung: Das Schild auf der Insel an der Einmündung zur Homburger Landstraße ist mittlerweile zum wiederholten Male umgefahren worden. Nach der Massivität der Beschädigung des Schildes zu urteilen, ist es dabei wohl eher ein Zufall, wenn dabei keine schweren Schäden entstanden sind. Jedenfalls ist so ein Unfallschwerpunkt geschaffen worden, der dringend zu beseitigen ist. An der Einmündung in den Marbachweg ist es zu solchen Schäden wohl noch nicht gekommen, jedoch taucht auch hier die Insel, gerade wenn man hinter hohen Kraftfahrzeugen herfährt so unvermittelt auf, dass die Verkehrsteilnehmer sie erst in letzter Minute wahrnehmen. Zudem wird sie auf Grund ihres schwer nachvollziehbaren Regelungsgehalts ignoriert und führt so eher zu einer Gefährdung von Radfahrern, als diese, wie wohl beabsichtigt, zu schützen. Der Ortsbeirat hatte in der ihm gegenüber erfolgten Vorstellung bereits auf zu erwartende Probleme in diesem Bereich hingewiesen und hatte die Zusage erhalten, dass es in diesem Bereich nicht zu massiven Behinderungen für den motorisierten Verkehr kommen würde. Die danach, ohne den OBR zu informieren, realisierte Lösung hat das Gegenteil ausgeführt. Die sich daraus ergebenden Gefahren für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer sind dringend zu beseitigen.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2018, OF 638/10
Betreff: Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des Marbachwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zur Einhaltung der städtischen Verkehrssicherheitspflichten schnellstmöglich veranlassen, dass statt der Inseln auf der Gießener Straße im Bereich der Einmündungen der Homburger Landstraße und Marbachweg, andere, die Verkehrssicherheit nicht gefährdende Lösungen gefunden werden.
Begründung: Das Schild auf der Insel an der Einmündung zur Homburger Landstraße ist mittlerweile zum wiederholten Male umgefahren worden. Nach der Massivität der Beschädigung des Schildes zu urteilen, ist es dabei wohl eher ein Zufall, wenn dabei keine schweren Schäden entstanden sind. Jedenfalls ist so ein Unfallschwerpunkt geschaffen worden, der dringend zu beseitigen ist. An der Einmündung in den Marbachweg ist es zu solchen Schäden wohl noch nicht gekommen, jedoch taucht auch hier die Insel, gerade wenn man hinter hohen Kraftfahrzeugen herfährt so unvermittelt auf, dass die Verkehrsteilnehmer sie erst in letzter Minute wahrnehmen. Zudem wird sie auf Grund ihres schwer nachvollziehbaren Regelungsgehalts ignoriert und führt so eher zu einer Gefährdung von Radfahrern, als diese, wie wohl beabsichtigt, zu schützen. Der Ortsbeirat hatte in der ihm gegenüber erfolgten Vorstellung bereits auf zu erwartende Probleme in diesem Bereich hingewiesen und hatte die Zusage erhalten, dass es in diesem Bereich nicht zu massiven Behinderungen für den motorisierten Verkehr kommen würde. Die danach, ohne den OBR zu informieren, realisierte Lösung hat das Gegenteil ausgeführt. Die sich daraus ergebenden Gefahren für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer sind dringend zu beseitigen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2018Sie sind hierOFOF 638/10Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des MarbachwegsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. November 2018OMOM 4020Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des MarbachwegsDirektanregung
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 434Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des MarbachwegsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme