Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des Marbachwegs
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 434
Betreff: Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des Marbachwegs Es handelt sich bei der Örtlichkeit um keinen Unfallschwerpunkt. Der Magistrat sieht dennoch Handlungsbedarf. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass an der Insel in der Gießener Straße in Richtung Homburger Landstraße für die Fahrzeuge aus Richtung des U-Bahnhofs Preungesheim, die in die Gießener Straße Richtung Homburger Landstraße einbiegen, eine Regelung mittels Verkehrszeichen (VZ) 206 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Halt, Vorfahrt gewähren) geben wird. Für die Sicherung der Insel in der Gießener Straße in Richtung Marbachweg werden die Piktogramme auf der Radfahrspur durch Richtungspfeile ergänzt, um den Fahrzeugführenden frühzeitig zu verdeutlichen, dass die Vorbeifahrt an der Verkehrsinsel nur links erfolgen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. November 2018OFOF 638/10Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des MarbachwegsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. November 2018OMOM 4020Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des MarbachwegsDirektanregung
- 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 434Sicherung der Verkehrssicherheit an den Inseln der Gießener Straße in Höhe der Einmündung der Homburger Landstraße und des MarbachwegsStellungnahme
- 23. April 2019OFOF 751/10Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661Ortsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab