E-Scooter-Wahnsinn schnellstens beenden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert die Stadtregierung auf, die Vermietung von E-Scootern im Ortsbezirk 10 zu beenden. Dies geschieht aufgrund der zahlreichen Hinweise auf missbräuchliche und gefährliche Nutzungen, die eine unzumutbare Situation für die Anwohner darstellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Vermietung von E-Scootern schnellstmöglich im Ortsbezirk 10 zu beenden.
Begründung
Die nicht abreißenden Hinweise auf missbräuchliche und viel zu oft gefährliche Nutzungen von gemieteten E-Scootern legen nahe, dass die Vermietung von E-Scootern nicht sinnvoll durchgeführt und offenbar leider auch nicht richtig überwacht wird beziehungsweise werden kann und somit nicht nur für die Stadtteile des Ortsbezirkes 10 und die hier lebenden Menschen nicht zumutbar ist, sondern tatsächlich leider ein sehr weit verbreitetes Problem darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 590/10E-Scooter-Wahnsinn schnellstens beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3884E-Scooter-Wahnsinn schnellstens beendenDirektanregung
- 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1635E-Scooter-Wahnsinn schnellstens beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats