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E-Scooter-Wahnsinn schnellstens beenden

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat befürwortet die Bereitstellung von E-Scootern und E-Bikes als umweltfreundliche Verkehrsmittel und plant kein Verbot in Frankfurt am Main. Es wurden neue Regelungen eingeführt, um das Abstellen von E-Scootern zu regulieren und gefährliche Situationen zu vermeiden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat unterstützt die Bereitstellung von E-Scootern und E-Bikes im öffentlichen Raum als umweltschonendes Verkehrsmittel, die einen sinnvollen Beitrag zur Mikromobilität darstellen. Ein Verbot von E-Scootern in Frankfurt am Main ist derzeit nicht geplant.

E-Scooter unterliegen den abschließenden Regeln der bundesweit geltenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Laut § 10 dieser Verordnung ist das Fahren auf Radverkehrsanlagen (beschilderte und unbeschilderte Radwege sowie Radschutzstreifen) zulässig. Das Befahren der Fußgängerzonen ist unzulässig, da es durch Verkehrszeichen (VZ) 242.1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten ist.

Die Stadt Frankfurt am Main regelt, in welchem Umfang private Anbieter E-Scooter und E-Bikes im öffentlichen Raum bereitstellen dürfen. Mit dem Urteil des OVG Münster vom 20.11.2020 (11 B 1459/20) wurde das Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung eingestuft. Nach rechtlicher Prüfung ist dieses Urteil auch auf das Abstellen der E-Scooter im Stadtgebiet anwendbar. Deshalb hat die Stadt Frankfurt am Main im April 2022 neue Regeln für Anbieter von E-Scootern aufgestellt. Diese erhalten auf Antrag Sondernutzungserlaubnisse mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel dieser Regelung ist es, das Angebot von Leih-E-Scootern in Frankfurt am Main zu ermöglichen, jedoch das "wilde Abstellen" zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen.

E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Die oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Vor Beginn des Mietvorgangs gibt es bereits Hinweise, wie die Scooter abzustellen sind. Des Weiteren setzen die Betreiberfirmen gerade sukzessive um, dass vor Beendigung des Mietvorgangs ein entsprechendes Foto zu machen ist, wie das Fahrzeug abgestellt wurde. Vorher lässt sich der Mietvorgang nicht beenden.

Die Regelungen sind ein wichtiger Beitrag, um Geh- und Radwege im Allgemeinen und Blindenleitsysteme im Besonderen von falsch abgestellten (oder hingeworfenen) E-Scootern freizuhalten. Völlig unterbinden lassen sich diese Missstände mit Regelungen und repressiven Mitteln jedoch nicht. Hier sind Gemeinsinn und Verantwortungsgefühl aller Nutzer:innen gefragt, um vulnerable Gruppen zu schützen und für ein positives Stadtbild zu sorgen.

E-Scooter, die aufgrund zu geringer Restgehwegbreite verkehrsbehindernd abgestellt wurden, sollten stets den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Die E-Scooter-Betreiber sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern oder unter https://www.scooter-melder.de/

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2023OFOF 590/10E-Scooter-Wahnsinn schnellstens beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Mai 2023OMOM 3884E-Scooter-Wahnsinn schnellstens beendenDirektanregung
  3. 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1635E-Scooter-Wahnsinn schnellstens beenden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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