Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg Vorgang: ST 1250/08 In der Stellungnahme des Magistrats ST 1250/08 ist u.a. zu lesen: "Die Unterführung an der S-Bahn-Station ist eine Fußgängerverbindung in der Homburger Landstraße. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der DB Netz AG, für die Verkehrssicherung ist hingegen der Magistrat zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit wird die angeregte Anbringung von Fahrradschienen bis Ende August 2008 erfolgen. Die regelmäßige Reinigung der Unterführung erfolgt einmal wöchentlich, freitags, von Hand."
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3836 entstanden aus Vorlage: OF 873/10 vom 16.12.2009
Betreff: Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg Vorgang: ST 1250/08 In der Stellungnahme des Magistrats ST 1250/08 ist u.a. zu lesen: "Die Unterführung an der S-Bahn-Station ist eine Fußgängerverbindung in der Homburger Landstraße. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der DB Netz AG, für die Verkehrssicherung ist hingegen der Magistrat zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit wird die angeregte Anbringung von Fahrradschienen bis Ende August 2008 erfolgen. Die regelmäßige Reinigung der Unterführung erfolgt einmal wöchentlich, freitags, von Hand." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, dass 1. die regelmäßige Reinigung überwacht wird; 2. zumindest in den Sommermonaten wöchentlich montags eine zweite Reinigung erfolgt; 3. bei Geruchsbelästigungen jeweils eine Nassreinigung durchgeführt wird.
Begründung: Im Bereich der Bus- und S-Bahn-Station fehlt eine Toilettenanlage. Dies führt zu unerträglichen Verhältnissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2009OFOF 873/10Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2010Sie sind hierOMOM 3836Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter BergDirektanregung
- 28. April 2010Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 570Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats