Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Im Bereich der Bus- und S-Bahnstation fehlt eine Toilettenanlage. Dies führt zu unerträglichen Verhältnissen.
Inhalt
Antrag vom 16.12.2009, OF 873/10
Betreff:
Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg
Vorgang:
ST 1250/08
In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2008, ST 1250, ist u.a. zu lesen:
"Die Unterführung an der S-Bahn-Station ist eine Fußgängerverbindung in der Homburger Landstraße. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der DB Netz AG, für die Verkehrssicherung ist hingegen der Magistrat zuständig.
Im Rahmen dieser Zuständigkeit wird die angeregte Anbringung von Fahrradschienen bis Ende August 2008 erfolgen.
Die regelmäßige Reinigung der Unterführung erfolgt einmal wöchentlich, freitags, von Hand.“
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert in Verbindung mit den zuständigen Stellen zu veranlassen, dass
- die regelmäßige Reinigung überwacht wird.
- zumindest in den Sommermonaten wöchentlich eine zweite Reinigung montags erfolgt und
- bei Geruchsbelästigungen jeweils eine Nass-Reinigung durchgeführt wird.
Begründung:
Im Bereich der Bus- und S-Bahnstation fehlt eine Toilettenanlage. Dies führt zu unerträglichen
Verhältnissen.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2009Sie sind hierOFOF 873/10Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2010OMOM 3836Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter BergDirektanregung
- 28. April 2010Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 570Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme