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Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 570

Betreff:

Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg

Der Magistrat nimmt zur o.g. Anregung des Ortsbeirats im Einzelnen wie folgt Stellung

Zu 1:

Die Unterführung an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist gemäß der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Frankfurt am Main in der Reinigungsklasse I eingestuft und wird regelmäßig einmal wöchentlich, in der Regel freitags, gereinigt. Die Reinigung umfasst die Treppen und den Durchgang. Die Nassreinigung der Unterführung läuft dazu parallel. Bei Frosttemperaturen erfolgt die Nassreinigung nach Bedarf.

Die Überprüfung der Reinigung wird, wie auch in den anderen Bereichen, vom Außendienst des Umweltamtes überwacht.

Zu 2 und 3:

Eine Erhöhung der Anzahl der Nassreinigungen macht eine Änderung der Reinigungsklasse erforderlich. Dies kann nur im Rahmen einer Satzungsänderung erfolgen. Nach §§ 4, 7 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Frankfurt am Main würde ein Heraufsetzen der Reinigungsklasse auch zu einer Erhöhung der Reinigungsgebühren führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2009OFOF 873/10Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. Januar 2010OMOM 3836Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter BergDirektanregung
  3. 28. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 570Verkehrssicherungspflicht für die Unterführung zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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