Drogenhandel und weitere illegale Handlungen in der Taunusstraße
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Weserstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weserstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3796 entstanden aus Vorlage: OF 555/1 vom 04.01.2015
Betreff: Drogenhandel und weitere illegale Handlungen in der Taunusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden verstärkt den illegalen Drogenhandel in der Taunusstraße zu bekämpfen und damit - neben den kriminologischen Erfolgen - auch die von der Bewohnerschaft, den Gewerbetreibenden und deren Kunden gefühlte Sicherheit zu erhöhen.
Begründung: Strukturelle Veränderungen in der Dealerszene haben erheblich zu einer Verschlimmerung der Zustände in der Taunusstraße geführt. Insbesondere der Bereich zwischen Moselstraße und Weserstraße scheint fest in der Hand des Drogenhandels und seiner Kunden zu sein. Dies betrifft nicht nur den allgemeinen Straßenraum, sondern auch Cafés und Bars, die als Rückzugs- und Aufenthaltsraum für Dealer dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2015OFOF 555/1Drogenhandel und weitere illegale Handlungen in der TaunusstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2015Sie sind hierOMOM 3796Drogenhandel und weitere illegale Handlungen in der TaunusstraßeDirektanregung
- 7. April 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 545Drogenhandel und weitere illegale Handlungen in der TaunusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats