Graffitis an Brücken entfernen II
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Graffitis an folgenden Brücken zunächst in einer einmaligen Aktion entfernt werden: - Flößerbrücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Untermainbrücke; - Friedensbrücke.
Begründung
Die genannten Brücken sind mittlerweile übersät von Graffitis. Um diese nicht weiter verkommen zu lassen, sind die Graffitis umgehend zu entfernen. Der Ortsbeirat 5 hat zwar Verständnis für die in der Stellungnahme vom 09.01.2023, ST 63, mitgeteilten Budgetzwänge der Stadt, bittet aber aus gegebenem Anlass aufgrund des aktuellen Zustandes an den genannten Brücken zumindest um eine einmalige Entfernung der Graffitis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2022OFOF 518/5Graffiti an Brücken entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 9. September 2022OMOM 2674Graffitis an Brücken entfernenDirektanregung
- 9. Januar 2023STST 62Graffitis an Brücken entfernenStellungnahme
- 20. Februar 2023OFOF 699/5Graffiti an Brücken entfernen IIOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 24. März 2023Sie sind hierOMOM 3785Graffitis an Brücken entfernen IIDirektanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1476Graffitis an Brücken entfernen IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats