Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 965/5 vom 02.09.2018
Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Altbau der Gruneliusschule bei der Sanierung und Umgestaltung derselben zu erhalten.
Begründung: In der Oberräder Bevölkerung wird der mögliche Abriss des Altbaus der Gruneliusschule bei der Sanierung und Umgestaltung negativ beurteilt, da dieser als wichtiges und prägendes Bauwerk Oberrads angesehen wird. Der Ortsbeirat teilt die Ansicht der Bevölkerung, ist sich aber auch im Klaren, dass es auf der anderen Seite Faktoren gibt, die den Abriss des Altbaus rechtfertigen. Daher bittet der Ortsbeirat um eine entsprechende Einschätzung des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2018OFOF 965/5Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2018Sie sind hierOMOM 3756Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleDirektanregung
- 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 5Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats