Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 5
Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule Der Aspekt Abriss und Neubau auf der einen und Sanierung des Altbaus auf der anderen Seite wurde sorgfältig durch den Magistrat geprüft. Aus wirtschaftlichen Gründen fiel die Entscheidung auf die Variante Neubau. Das zugrundeliegende Raumprogramm mit seinen pädagogischen Ansätzen, wie offenen Lernlandschaften, lässt sich im bestehenden Altbau nicht ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand abbilden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2018OFOF 965/5Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2018OMOM 3756Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleDirektanregung
- 14. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 5Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab