Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Gruneliusschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Altbau der Gruneliusschule bei der Sanierung und Umgestaltung derselben zu erhalten. Begründung: In der Oberräder Bevölkerung wird der mögliche Abriss des Altbaus der Gruneliusschule bei der Sanierung und Umgestaltung negativ beurteilt, da dieser als wichtiges und prägendes Bauwerk Oberrads angesehen wird. Der Ortsbeirat teilt die Ansicht der Bevölkerung, ist sich aber auch im Klaren, dass es auf der anderen Seite Faktoren gibt, die den Abriss des Altbaus rechtfertigen. Daher bittet der Ortsbeirat um eine entsprechende Einschätzung des Magistrats.
Inhalt
Antrag vom 02.09.2018, OF 965/5
Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Altbau der Gruneliusschule bei der Sanierung und Umgestaltung derselben zu erhalten.
Begründung: In der Oberräder Bevölkerung wird der mögliche Abriss des Altbaus der Gruneliusschule bei der Sanierung und Umgestaltung negativ beurteilt, da dieser als wichtiges und prägendes Bauwerk Oberrads angesehen wird. Der Ortsbeirat teilt die Ansicht der Bevölkerung, ist sich aber auch im Klaren, dass es auf der anderen Seite Faktoren gibt, die den Abriss des Altbaus rechtfertigen. Daher bittet der Ortsbeirat um eine entsprechende Einschätzung des Magistrats.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2018Sie sind hierOFOF 965/5Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2018OMOM 3756Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleDirektanregung
- 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 5Erhalt des Altbaus der GruneliusschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme