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Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmen

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Jakobskreuzkraut ist in ganz Mitteleuropa auf dem Vormarsch, leider waren im Herbst auch im Frankfurter Westen an etlichen Stellen blühende Pflanzen zu finden. Die Pflanze ist giftig, insbesondere für Pferde. Besonders problematisch ist, dass Pferde zwar auf der Wiese die grüne Pflanze am Geruch erkennen und meiden, im Heu aber die im getrockneten Zustand ebenso giftigen Pflanzen nicht mehr wahrnehmen und aufnehmen. Schon eine relativ geringe Beimischung im Heu kann irreversible und häufig tödliche Leberschädigungen bei Pferden auslösen. Es wird wahrscheinlich mit einem im Verhältnis stehenden Aufwand nicht mehr möglich sein, das Jakobskreuzkraut bei uns völlig zurückzudrängen, aber zumindest sollte man in dieser Phase noch die weitere Ausbreitung verhindern und den Bestand eindämmen können. Der Bestand hat sich wohl erst in den letzten Jahren so stark entwickelt. Wenn diese Entwicklung ungebremst weiterginge, wäre es für Pferdebesitzer im weiten Umfeld sehr schwierig, noch an ungiftiges Heu zu kommen. Wer sich erinnert, dass in diesem Frühjahr für den menschlichen Verzehr bestimmtes Rukola vom Markt genommen wurde, weil bei Proben Blätter einer auch für den Menschen giftigen Pflanze gefunden worden waren, hat übrigens schon vom Jakobskreuzkraut gelesen, denn um eben diese Pflanze, die als Unkraut in die Rukolafelder geraten war, hat es sich dabei gehandelt. Es geht also nicht "nur" um Pferde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.01.2010, ST 275 Aktenzeichen: 67 0

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3746 entstanden aus Vorlage: OF 1317/6 vom 09.11.2009

Betreff: Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmen Der Magistrat wird gebeten, Strategien zu entwickeln, wie der Ausbreitung des giftigen Jakobskreuzkrauts im Frankfurter Westen entgegengewirkt werden kann. Neben den vom Grünflächenamt bereits angekündigten Bekämpfungsmaßnahmen in der Nähe von Kinderspielplätzen ist insbesondere eine häufigere Mahd betroffener Flächen in Erwägung zu ziehen mit dem Ziel, das Aussamen der Pflanzen zu verhindern.

Begründung: Jakobskreuzkraut ist in ganz Mitteleuropa auf dem Vormarsch, leider waren im Herbst auch im Frankfurter Westen an etlichen Stellen blühende Pflanzen zu finden. Die Pflanze ist giftig, insbesondere für Pferde. Besonders problematisch ist, dass Pferde zwar auf der Wiese die grüne Pflanze am Geruch erkennen und meiden, im Heu aber die im getrockneten Zustand ebenso giftigen Pflanzen nicht mehr wahrnehmen und aufnehmen. Schon eine relativ geringe Beimischung im Heu kann irreversible und häufig tödliche Leberschädigungen bei Pferden auslösen. Es wird wahrscheinlich mit einem im Verhältnis stehenden Aufwand nicht mehr möglich sein, das Jakobskreuzkraut bei uns völlig zurückzudrängen, aber zumindest sollte man in dieser Phase noch die weitere Ausbreitung verhindern und den Bestand eindämmen können. Der Bestand hat sich wohl erst in den letzten Jahren so stark entwickelt. Wenn diese Entwicklung ungebremst weiterginge, wäre es für Pferdebesitzer im weiten Umfeld sehr schwierig, noch an ungiftiges Heu zu kommen. Wer sich erinnert, dass in diesem Frühjahr für den menschlichen Verzehr bestimmtes Rukola vom Markt genommen wurde, weil bei Proben Blätter einer auch für den Menschen giftigen Pflanze gefunden worden waren, hat übrigens schon vom Jakobskreuzkraut gelesen, denn um eben diese Pflanze, die als Unkraut in die Rukolafelder geraten war, hat es sich dabei gehandelt. Es geht also nicht "nur" um Pferde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2009OFOF 1317/6Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. November 2009Sie sind hier
    OMOM 3746Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmen
    Direktanregung
  3. 29. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 275Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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