Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Jakobskreuzkraut ist in ganz Mitteleuropa auf dem Vormarsch, leider waren im Herbst auch im Frankfurter Westen an etlichen Stellen blühende Pflanzen zu finden. Die Pflanze ist giftig, insbesondere für Pferde. Besonders problematisch ist, dass Pferde zwar auf der Wiese die grüne Pflanze am Geruch erkennen und meiden, im Heu aber die im getrockneten Zustand ebenso giftige Pflanze nicht mehr wahrnehmen und aufnehmen. Schon eine relativ geringe Beimischung im Heu kann irreversible und häufig tödliche Leberschädigungen bei Pferden auslösen. Es wird wahrscheinlich mit verhältnismäßigem Aufwand nicht mehr möglich sein, das Jakobskreuzkraut bei uns völlig zurückzudrängen, aber zumindest die weitere Ausbreitung verhindern und den Bestand eindämmen sollte man in dieser Phase noch. Der Bestand hat sich wohl erst in den letzten Jahren so stark entwickelt, wenn diese Entwicklung ungebremst weiter ginge, wäre es für Pferdebesitzer im weiten Umfeld sehr schwierig, noch an ungiftiges Heu zu kommen. Wer sich erinnert, dass in diesem Frühjahr für den menschlichen Verzehr bestimmtes Rukola vom Markt genommen wurde, weil bei Proben Blätter einer auch für den Menschen giftigen Pflanze gefunden worden waren, hat übrigens schon vom Jakobskreuzkraut gelesen – denn um eben diese Pflanze, die als Unkraut in die Rukolafelder geraten war, hat es sich dabei gehandelt. Es geht also nicht „nur“ um Pferde.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2009, OF 1317/6
Betreff:
Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmen
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Strategien zu entwickeln, wie der Ausbreitung des giftigen Jakobskreuzkrauts im Frankfurter Westen entgegen gewirkt werden kann. Neben den vom Grünflächenamt bereits angekündigten Bekämpfungsmaßnahmen in der Nähe von Kinderspielplätzen ist insbesondere eine häufigere Mahd betroffener Flächen in Erwägung zu ziehen mit dem Ziel, das Aussamen der Pflanzen zu verhindern.
Begründung:
Jakobskreuzkraut ist in ganz Mitteleuropa auf dem Vormarsch, leider waren im Herbst auch im Frankfurter Westen an etlichen Stellen blühende Pflanzen zu finden. Die Pflanze ist giftig, insbesondere für Pferde. Besonders problematisch ist, dass Pferde zwar auf der Wiese die grüne Pflanze am Geruch erkennen und meiden, im Heu aber die im getrockneten Zustand ebenso giftige Pflanze nicht mehr wahrnehmen und aufnehmen. Schon eine relativ geringe Beimischung im Heu kann irreversible und häufig tödliche Leberschädigungen bei Pferden auslösen.
Es wird wahrscheinlich mit verhältnismäßigem Aufwand nicht mehr möglich sein, das Jakobskreuzkraut bei uns völlig zurückzudrängen, aber zumindest die weitere Ausbreitung verhindern und den Bestand eindämmen sollte man in dieser Phase noch. Der Bestand hat sich wohl erst in den letzten Jahren so stark entwickelt, wenn diese Entwicklung ungebremst weiter ginge, wäre es für Pferdebesitzer im weiten Umfeld sehr schwierig, noch an ungiftiges Heu zu kommen.
Wer sich erinnert, dass in diesem Frühjahr für den menschlichen Verzehr bestimmtes Rukola vom Markt genommen wurde, weil bei Proben Blätter einer auch für den Menschen giftigen Pflanze gefunden worden waren, hat übrigens schon vom Jakobskreuzkraut gelesen – denn um eben diese Pflanze, die als Unkraut in die Rukolafelder geraten war, hat es sich dabei gehandelt. Es geht also nicht "nur“ um Pferde.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2009Sie sind hierOFOF 1317/6Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2009OMOM 3746Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmenDirektanregung
- 29. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 275Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler bei Enthaltung CDU