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Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmen

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.01.2010, ST 275

Betreff:

Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmen

Das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) hat sich in den vergangenen Jahren, unter anderem auch aufgrund der Zunahme nicht regelmäßig oder unzureichend gepflegter Weide-, Grünland- und Ödlandflächen, stark ausgebreitet.

Dieses verstärkte Auftreten ist Teil eines natürlichen Veränderungsprozesses unserer Pflanzenwelt. Eine "wirksame“ Bekämpfung einer einzelnen Pflanzenart durch den Menschen ist in der Vergangenheit nachweislich in keinem einzigen Fall gelungen.

Allein das Stadtgebiet Frankfurt mit seiner Flächenvielfalt und damit verbundenen Biodiversität, zudem verbunden mit, größtenteils Standorten auf privaten Liegenschaften lässt offensichtlich werden, dass eine Bekämpfung letztlich erfolglos bleiben muss.

Sollte dennoch der Versuch unternommen werden, umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen, wird eine gänzliche Ausrottung dennoch nicht gelingen

Weitab von Wiesen und Weiden besteht zudem keine Gefahr.

In der Nähe oder direkt auf Wirtschaftsweiden wird den Eigentümern eine regelmäßige Flächenbeobachtung, eine regelmäßige Weidepflege bis hin zu Nachsaat, Schleppen, Walzen und Nachmähen empfohlen. Ein dichter Pflanzenbestand und eine geschlossene Grasnarbe erschwert bzw. verhindert eine Ansiedlung. Bei einem Auftreten sollte eine mechanische Bekämpfung erfolgen. Einzelpflanzen werden mit Wurzeln ausgestochen oder ausgerissen, großflächiger Befall wird durch das Mähen vor dem Blühzeitpunkt bekämpft. Im öffentlichen Grün besteht in der Regel aufgrund der üblichen Pflegemaßnahmen dazu kein Anlass, auf privaten Flächen wäre es technisch, organisatorisch finanziell und rechtlich nicht umsetzbar.

Der Magistrat wird somit kein spezielles flächendeckendes Bekämpfungsprogramm starten.

Abschließend wird auf die aktuell eingestellten Informationen des Grünflächenamtes auf seiner Internetseite: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de verwiesen. Dort findet man auch Hinweise zu zahlreichen weiteren Veröffentlichungen verschiedener Bundesländer und Naturschutzverbände zum Thema. Das Umweltamt weist auf seiner Internetseite analoge Hinweise aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2009OFOF 1317/6Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. November 2009OMOM 3746Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmenDirektanregung
  3. 29. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 275Giftiges Jakobskreuzkraut zumindest eindämmen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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