Es muss nicht immer ein Poller sein
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 736/1 vom 28.08.2018
Betreff: Es muss nicht immer ein Poller sein An vielen Stellen im Straßenraum ist es notwendig, Überwege, Gehwege, Einfahrten, Kreuzungen u. Ä. mit Pollern dagegen zu sichern, dass Fahrzeuge auffahren, parken und zu Fuß Gehende und Rad Fahrende behindern. Poller verschönern nicht wirklich das Straßenbild, deshalb sollten - wo möglich - andere "Hindernisse" genutzt werden, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, vor dem Aufstellen von Pollern im Ortsbezirk 1 jeweils zu prüfen, ob eine der nachfolgenden Maßnahmen zur Sicherung des Bereichs ebenfalls möglich ist:
- Im Rahmen von Fahrbahnerneuerungen wird in Kreuzungsbereichen - wo möglich und sinnvoll - auf die Abmarkierung von Sperrflächen verzichtet und stattdessen werden sogenannte Gehwegnasen aufgebracht.
- Wo es möglich und sinnvoll ist, werden Poller ersetzt durch:
- a)Fahrradbügel (oder)
- b)Findlinge (oder)
- c)Sitzhocker (Betonblock) (oder)
- d)Minibarken (oder)
- e)weitere Elemente, die dem Magistrat zur Verfügung stehen. Beispiele: Begründung: Poller verschönern die Stadt nicht wirklich und können an vielen Stellen durch andere Bauteile ersetzt werden, die denselben Zweck erfüllen und manchmal sogar noch einen Zusatznutzen haben (z. B. Betonblock als Sitzhocker). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2018OFOF 736/1Es muss nicht immer ein Poller seinOrtsbeiratsantrag · U.B.
- 18. September 2018Sie sind hierOMOM 3709Es muss nicht immer ein Poller seinDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 115Es muss nicht immer ein Poller seinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats