E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und in seiner Antwort möglichst auch auf einer Karte darzustellen, wo, in welchem Umfang, durch welche Unternehmen und in welchem Zeitraum weitere E-Ladesäulen im Ortsbezirk errichtet werden sollen.
Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, bei der weiteren Planung und Genehmigung von Standorten für E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9 zu vermeiden, dass diese zulasten des Fuß- oder Radverkehrs errichtet werden. Sollte eine Errichtung auf Gehwegen unvermeidbar sein, ist darauf zu achten, dass die Gehwegbreite möglichst 2,20 Meter betragen sollte. Ladesäulen sind in diesen Fällen zudem so weit wie technisch möglich am Rand der Gehwege zu errichten.
Begründung
In Frankfurt geht der Ausbau von Ladesäulen mit deutlich mehr Tempo als in den vergangenen Jahren voran, was auch der Ortsbeirat 9 ausdrücklich begrüßt. Bei der Genehmigung von E-Ladesäulen handelt es sich um Dauersondernutzungserlaubnisse. Der Ortsbeirat sollte entsprechend frühzeitig beteiligt werden, um Kontroversen, wie sie nun in anderen Ortsbezirken zu beobachten sind, zu vermeiden. Obwohl politischer Konsens besteht, dass für zu Fuß gehende Menschen deutlich mehr getan und der Verkehrsraum zu ihren Gunsten besser aufgeteilt werden müsste, wird bei der Aufstellung neuer Infrastruktur viel zu oft dieser Raum beschnitten. Viele Städte haben erfolgreich ihre E-Ladeinfrastruktur ausgebaut, ohne dabei auf Gehwege zurückzugreifen. Daran sollte sich auch die Stadt Frankfurt ein Vorbild nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2023OFOF 490/9E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2023Sie sind hierOMOM 3699E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1449E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats