E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, über die Planung und den Ausbau von E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9 zu berichten. Ziel ist es, die Errichtung von Ladesäulen so zu gestalten, dass der Fuß- und Radverkehr nicht beeinträchtigt wird. Dies soll zu einer besseren Infrastruktur für Elektrofahrzeuge führen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten zu berichten und in seiner Antwort möglichst auch auf einer Karte darzustellen, wo, in welchem Umfang, durch welche Unternehmen und in welchem Zeitraum weitere E-Ladesäulen im Ortsbezirk errichtet werden sollen.
Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, bei der weiteren Planung und Genehmigung von Standorten für E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9 zu vermeiden, dass diese zulasten des Fuß- oder Radverkehrs errichtet werden. Sollte eine Errichtung auf Gehwegen unvermeidbar sein, ist darauf zu achten, dass die Gehwegbreite möglichst 2,20m betragen sollte. Ladesäulen sind in diesen Fällen zudem so weit wie technisch möglich am Rand der Gehwege zu errichten.
Begründung
In Frankfurt geht der Ausbau von Ladesäulen mit deutlich mehr Tempo als in den vergangenen Jahren voran, was auch der Ortsbeirat 9 ausdrücklich begrüßt. Bei der Genehmigung von E-Ladesäulen handelt es sich um Dauer-Sondernutzungserlaubnisse. Der OBR ist sollte entsprechend frühzeitig beteiligt werden, um Kontroversen, wie sie nun in anderen Ortsbezirken zu beobachten sind, zu vermeiden. Obwohl politischer Konsens besteht, dass für zu Fuß gehende Menschen deutlich mehr getan und der Verkehrsraum zu ihren Gunsten besser aufgeteilt werden müsste, wird bei der Aufstellung neuer Infrastruktur viel zu oft dieser Raum beschnitten. Viele Städte haben erfolgreich ihre E-Ladeinfrastruktur ausgebaut, ohne dabei auf Gehwege zurückzugreifen. Daran sollte sich auch die Stadt Frankfurt ein Vorbild nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2023Sie sind hierOFOF 490/9E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2023OMOM 3699E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1449E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme