E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Magistrat plant den weiteren Ausbau der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9 und bereitet eine Karte der genehmigten E-Ladestationen vor. Ziel ist es, die Standorte der Ladestationen zu optimieren und die Beteiligung der Ortsbeiräte sicherzustellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine Karte der aktuell auf öffentlichen Flächen genehmigten E-Ladestationen kann der Magistrat aktuell noch nicht vorlegen. Für das städtische Geoportal (GIS) wird eine solche Karte aber vorbereitet und wird Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Die Karte kann dann auch auf der städtischen Internetpräsenz bereitgestellt werden. Allerdings können die aktiven Standorte schon jetzt auf den zahlreichen einschlägigen Plattformen im Internet jederzeit eingesehen werden. Weitere Anträge für den Ortsbezirk 9 liegen indes derzeit nicht vor.
In Frankfurt am Main gilt seit Jahren die Regel, dass bei Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen (Außengastronomie, Parkautomaten, E-Ladesäulen, Fahrradbügel etc.) eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter für den Allgemeingebrauch sichergestellt sein muss. Würde der Magistrat dieses Maß auf 2,20 Meter erhöhen, müsste beispielsweise ein Großteil der Außengastronomie drastisch eingeschränkt werden.
Bei den auf öffentlicher Fläche errichteten Pilotstandorten der E-Ladeinfrastruktur wurde eine ausreichende Restgehwegbreite für den Allgemeingebrauch eingehalten - bis auf einen Ausnahmefall, bei dem die Maße in einer Straße mit geringem Fußgängerverkehr um wenige Zentimeter unterschritten wurden. Dies war auch der einzige Fall beim bisherigen Ausbau der E- Ladeinfrastruktur, der zu einer kritischen Diskussion mit einem Teil der Anwohnerschaft geführt hat. Ansonsten ist der Aufbau der E-Ladestationen in der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen worden.
Der Magistrat bereitet derzeit ein neues Verfahren zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur vor. Eine Beteiligung der Ortsbeiräte bei der Standortfestlegung von Ladestationen wird dabei sichergestellt. Es ist zudem vorgesehen, dass zukünftig E-Ladestationen grundsätzlich auf der Fahrbahn und nur noch in begründeten Ausnahmefällen auf dem Gehweg errichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2023OFOF 490/9E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2023OMOM 3699E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1449E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab