Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße
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Rheinlandstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?21.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim21.09.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Rheinlandstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 1204/6 vom 11.11.2014
Betreff: Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße einzurichten.
Begründung: In diesem Abschnitt der Rheinlandstraße werden regelmäßig Lastkraftwagen und Lastwagenanhänger geparkt. Wenn dann ein Bus der Linie 51 oder 62 von der Geisenheimer Straße in die Rheinlandstraße einbiegt, kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da in diesem Straßenabschnitt kein Ausweichen mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2014OFOF 1204/6Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 2. Dezember 2014Sie sind hierOMOM 3690Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer StraßeDirektanregung
- 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 120Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats