Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe Ackermannstraße
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Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
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- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 562/1 vom 10.10.2009
Betreff: Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, verstärkt Kontrollen durchzuführen, um das Abladen von Fahrzeugen im Halteverbot vor dem VW-Center auf der Mainzer Landstraße zu unterbinden. Trotz Benachrichtigung der Verkehrsüberwachung, der Stadtpolizei und der Hessischen Polizei über dieses verkehrswidrige Verhalten ist bis heute nichts geschehen.
Begründung: Teilweise stehen hier bis zu drei Lkws vor dem VW-Center zum Abladen der Fahrzeuge. Auf der Mainzer Landstraße bricht teilweise ein Verkehrschaos aus, da die rechte Fahrspur hier nicht zu befahren ist und die Fahrzeuge, aus der Ackermannstraße kommend, nicht auf die Mainzer Landstraße einbiegen können. Dem Ortsbeirat wurde zugesagt, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen auf dem Gelände des VW-Centers (vor einigen Jahren) die Lkw-Transporter das Abladen der Fahrzeuge auf dem vorhandenen Platz vornehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2009OFOF 562/1Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe AckermannstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009Sie sind hierOMOM 3679Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe AckermannstraßeDirektanregung
- 12. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 169Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe AckermannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats