Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe Ackermannstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 169
Betreff: Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe Ackermannstraße Als Ergebnis eines Gespräches zwischen dem Straßenverkehrsamt und der Betriebsleitung der Firma Glöckler wurde seitens der Firma zugesichert, dass die Abladevorgänge von Fahrzeugen zukünftig im Betriebsgelände durchgeführt werden. Sollten trotz der Absprache weiterhin Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung vorkommen, so werden die Mitarbeiter der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit im Rahmen der Streifen in den Schutzbezirken die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2009OFOF 562/1Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe AckermannstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009OMOM 3679Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe AckermannstraßeDirektanregung
- 12. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 169Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe AckermannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab