Absicherung einer Kreuzung im Niddatal
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Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3562
entstanden aus Vorlage: OF 1000/9 vom 24.08.2009
Betreff:
Absicherung einer Kreuzung im Niddatal
Auf der Ostseite des Bahndamms zwischen Ginnheim und Eschersheim verläuft eine geteerte Straße, die von der Woogstraße vor der Unterführung abzweigt. Die Straße wird insbesondere von Kleingärtnern der dortigen Anlage mit dem Auto benutzt. Eine gefährliche Stelle befindet sich auf der Höhe des kleinen Tunnels durch den Bahndamm zur Niedwiesenstraße. Diese T-Kreuzung ist unter anderem für die aus dem Tunnel kommenden großen und kleinen Radfahrer gefährlich, da der Ausgang des Tunnels die Sicht beschränkt und die Mehrheit der Nutzer nicht damit rechnet, dass ein Auto vorbeifahren könnte, was aber öfter passiert.
Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Kreuzung auf eine bessere Absicherung hin zu überprüfen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2009OFOF 1000/9Absicherung einer Kreuzung im NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2009Sie sind hierOMOM 3562Absicherung einer Kreuzung im NiddatalDirektanregung
- 20. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1491a) Absicherung einer Kreuzung im Niddatal b) Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats