Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
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Schwalbacher Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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Neues zu Schwalbacher Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539 entstanden aus Vorlage: OF 670/1 vom 12.07.2018
Betreff: Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Vorgang: OM 2895/18 OBR 1; ST 1119/18 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ampel Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße für die Querung der Mainzer Landstraße eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren, welche diese darauf hinweist, dass Fußgänger die Mainzer Landstraße queren dürfen. Diese sollte während der gesamten Grünzeit und anschließenden Schutzzeit blinken.
Begründung: Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren, und Rechts- sowie Linksabbieger, die von beiden Seiten der Schwalbacher Straße kommen und in die Mainzer Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger erst einsehbar, wenn sie bereits auf der Mainzer Landstraße stehen, und zusätzlich ist die Grünphase sehr kurz, sodass nach kurzer Zeit für die Fußgänger Rot angezeigt wird. Dabei entstehen oft gefährliche Situationen, weil Autofahrer die Menschen, die über die Mainzer Landstraße gehen, quasi bedrängen und auf ihr Recht, fahren zu können, pochen, denn schließlich hätten die Fußgänger ja Rot. Zu diesem Aspekt gab es mit der Vorlage OM 2895 bereits die Bitte an den Magistrat, die Ampelschaltung zu optimieren. Da der Magistrat laut Stellungnahme vom 15.06.2018, ST 1119, die Grünphasen für Fußgänger nicht verlängern will, muss den Autofahrern auf andere Weise mitgeteilt werden, dass die Fußgänger Grün haben/hatten und berechtigt sind, die Straße zu queren. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts könnten die Autofahrer auf die parallele Grünphase (auch wenn diese nicht mehr sichtbar ist) der Fußgänger aufmerksam gemacht und zur Rücksicht gemahnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2018STST 1119Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher StraßeStellungnahme
- 12. Juli 2018OFOF 670/1Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2018Sie sind hierOMOM 3539Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher StraßeDirektanregung
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2148Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats