Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichern
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3532 entstanden aus Vorlage: OF 659/1 vom 26.07.2018
Betreff: Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichern Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3532 durch die Vorlage OA 301 ersetzt wurde. Der Magistrat wird aufgefordert, für das von der zurzeit noch von der FAZ im Gallus genutzte und lt. Presseberichten im Jahr 2021 freizumachende Areal einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, der die weiter unten aufgeführten Ziele enthält. Ein Verfahren nach § 34 BauGB lehnt der Ortsbeirat ausdrücklich ab. Ziele des Bebauungsplans: - Schaffung einer großen Anzahl von Wohnungen durch höchstzulässige Ausweisung als Wohngebiet mit mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau, davon 50 Prozent
- Förderweg und 50 Prozent
- Förderweg (familiengerechtes Wohnen). - Berücksichtigung besonderer Wohnformen, wie gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau auf 15 Prozent der Wohnfläche. - Öffentliche Nutzung der Erdgeschossflächen durch Einrichtungen des Gemeinbedarfs, kleinteiligen Einzelhandel, Praxen und andere der Nahversorgung dienende Einrichtungen. - Sicherung von Flächen für eine Grundschule, zwei Kindertagesstätten, drei Horte. - Stadtklima verbessernde Maßnahmen, wie Fassadenbegrünung, Dachbegrünung. - Umweltfreundliches Bauen und Wohnen durch Brauchwassergewinnung und -nutzung, Blockheizkraftwerke, Nullenergiebauweise. - Rahmenbedingungen für die Realisierung von ressourcenschonenden Mobilitätskonzepten (E-Car-Sharing, ausreichend geschützte Radabstellplätze). - Eine in Teilen der bisherigen Höhe entsprechende siebengeschossige Bauweise mit ein oder zwei Hochpunkten in der Höhe des Fachverlags soll ermöglicht werden. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, für dieses Areal eine Veränderungssperre zu erlassen. Begründung: Das Gallus ist innerhalb und außerhalb seiner einst engen Grenzen rasant gewachsen und wächst stetig weiter. Der Bedarf an Flächen für Schulen, Kindertagesstätten und anderer dem Gemeinbedarf dienenden Flächen konnte bislang nicht ausreichend gedeckt werden. Das enorm große citynahe Gelände bietet sich dafür an, neben der Schaffung von preiswertem und modernem Wohnraum auch diese Bedarfe im Gallus zu decken. Vor allem die Einrichtungen für Bildung und Kultur auf diesem Gelände würden die satzungsgemäßen Ziele der FAZIT-Stiftung als Eigentümerin ("Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, u. a.") erneut aufgreifen. Es ist ein Bebauungsplan zu erstellen, denn nur ein Bebauungsplanverfahren ermöglicht die für eine Akzeptanz der Vorhaben notwendige weitreichende Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Ein Verfahren nach § 34 BauGB ist problematisch, denn die nähere wie weitere Umgebung ist von Art und Maß der Bebauung her einigermaßen heterogen. Ein Bebauungsplan ermöglicht hingegen eine Abwägung und Integration unterschiedlichster Belange, bietet mehr langfristige Planungssicherheit und stärkt überdies die Verhandlungsposition der Stadt für geförderten und preiswerten Wohnungsbau, die notwendigen Gemeinbedarfsflächen (wie Schulen, Kindertagesstätten, kulturellen Einrichtungen) und eine ökologisch beispielhafte Neubebauung des Quartiers. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2018OFOF 659/1Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2018Sie sind hierOMOM 3532Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichernDirektanregung
- 18. September 2018OAOA 301Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZGeländes berücksichtigen und sichernAnregung
- 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 382Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZGeländes berücksichtigen und sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats