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Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichern

Vorlagentyp: OFGRÜNE
64 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichern Der Magistrat wird aufgefordert, für das von der zur Zeit noch von der FAZ im Gallus genutzte und lt. Presseberichten in 2021 freizumachende Areal einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, der die weiter unten aufgeführten Ziele enthält. Ein Verfahren nach § 34 BauGB lehnt der Ortsbeirat ausdrücklich ab. Ziele des Bebauungsplans: - Schaffung einer großen Anzahl von Wohnungen durch höchstzulässige Ausweisung als Wohngebiet mit mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau, davon 50%

  1. Förderweg und 50%
  2. Förderweg (familiengerechtes Wohnen). - Berücksichtigung besonderer Wohnformen, wie gemeinschaftliches und generationen -übergreifendes Wohnen bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau auf 15% der Wohnfläche. - Öffentliche Nutzung der Erdgeschossflächen durch Einrichtungen des Gemeinbedarfs, kleinteiligen Einzelhandel, Praxen und andere der Nahversorgung dienende Einrichtungen. - Sicherung von Flächen für eine Grundschule, 2 Kindertagesstätten, 3 Horte. - Stadtklima verbessernde Maßnahmen, wie Fassadenbegrünung, Dachbegrünung. - Umweltfreundliches Bauen und Wohnen durch Brauchwassergewinnung- und nutzung, Blockheizkraftwerke, Nullenergiebauweise. - Rahmenbedingungen für die Realisierung von ressourcenschonenden Mobilitätskonzepten (E-Car-Sharing, ausreichend geschützter Radabstellplätze). - Eine in Teilen der bisherigen Höhe entsprechende 7geschossige Bauweise mit ein oder zwei Hochpunkten in der Höhe des Fachverlags soll ermöglicht werden. Begründung: Das Gallus ist rasant innerhalb und außerhalb seiner einst engen Grenzen gewachsen und wächst stetig weiter. Der Bedarf an Flächen für Schulen, Kindertagesstätten und anderer dem Gemeinbedarf dienenden Flächen konnte bislang nicht ausreichend gedeckt werden. Das enorm große Citynahe Gelände bietet sich dafür an, neben der Schaffung von preiswertem und modernem Wohnraum auch diese Bedarfe im Gallus zu decken. Vor allem die Einrichtungen für Bildung und Kultur auf diesem Gelände würden die satzungsgemäßen Ziele der der FAZIT-Stiftung als Eigentümerin ("Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, u. a.") erneut aufgreifen. Es ist ein Bebauungsplan zu erstellen, denn nur ein Bebauungsplanverfahren ermöglicht die für eine Akzeptanz der Vorhaben notwendige weitreichende Bürgerinnenbeteiligung. Ein Verfahren nach § 34 ist problematisch, denn die nähere wie weitere Umgebung ist von Art und Maß der Bebauung einigermaßen heterogen. Ein Bebauungsplan ermöglicht hingegen eine Abwägung und Integration unterschiedlichster Belange, bietet mehr langfristige Planungssicherheit und stärkt überdies die Verhandlungsposition der Stadt für geförderten und preiswerten Wohnungsbau, die notwendigen Gemeinbedarfsflächen (wie Schulen, Kindertagesstätten, kulturellen Einrichtungen) und eine ökologisch beispielhafte Neubebauung des Quartiers.

Inhalt

Antrag vom 26.07.2018, OF 659/1

Betreff: Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichern Der Magistrat wird aufgefordert, für das von der zur Zeit noch von der FAZ im Gallus genutzte und lt. Presseberichten in 2021 freizumachende Areal einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, der die weiter unten aufgeführten Ziele enthält. Ein Verfahren nach § 34 BauGB lehnt der Ortsbeirat ausdrücklich ab. Ziele des Bebauungsplans: - Schaffung einer großen Anzahl von Wohnungen durch höchstzulässige Ausweisung als Wohngebiet mit mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau, davon 50%

  1. Förderweg und 50%
  2. Förderweg (familiengerechtes Wohnen). - Berücksichtigung besonderer Wohnformen, wie gemeinschaftliches und generationen -übergreifendes Wohnen bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau auf 15% der Wohnfläche. - Öffentliche Nutzung der Erdgeschossflächen durch Einrichtungen des Gemeinbedarfs, kleinteiligen Einzelhandel, Praxen und andere der Nahversorgung dienende Einrichtungen. - Sicherung von Flächen für eine Grundschule, 2 Kindertagesstätten, 3 Horte. - Stadtklima verbessernde Maßnahmen, wie Fassadenbegrünung, Dachbegrünung. - Umweltfreundliches Bauen und Wohnen durch Brauchwassergewinnung- und nutzung, Blockheizkraftwerke, Nullenergiebauweise. - Rahmenbedingungen für die Realisierung von ressourcenschonenden Mobilitätskonzepten (E-Car-Sharing, ausreichend geschützter Radabstellplätze). - Eine in Teilen der bisherigen Höhe entsprechende 7geschossige Bauweise mit ein oder zwei Hochpunkten in der Höhe des Fachverlags soll ermöglicht werden. Begründung: Das Gallus ist rasant innerhalb und außerhalb seiner einst engen Grenzen gewachsen und wächst stetig weiter. Der Bedarf an Flächen für Schulen, Kindertagesstätten und anderer dem Gemeinbedarf dienenden Flächen konnte bislang nicht ausreichend gedeckt werden. Das enorm große Citynahe Gelände bietet sich dafür an, neben der Schaffung von preiswertem und modernem Wohnraum auch diese Bedarfe im Gallus zu decken. Vor allem die Einrichtungen für Bildung und Kultur auf diesem Gelände würden die satzungsgemäßen Ziele der der FAZIT-Stiftung als Eigentümerin ("Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, u. a.") erneut aufgreifen. Es ist ein Bebauungsplan zu erstellen, denn nur ein Bebauungsplanverfahren ermöglicht die für eine Akzeptanz der Vorhaben notwendige weitreichende Bürgerinnenbeteiligung. Ein Verfahren nach § 34 ist problematisch, denn die nähere wie weitere Umgebung ist von Art und Maß der Bebauung einigermaßen heterogen. Ein Bebauungsplan ermöglicht hingegen eine Abwägung und Integration unterschiedlichster Belange, bietet mehr langfristige Planungssicherheit und stärkt überdies die Verhandlungsposition der Stadt für geförderten und preiswerten Wohnungsbau, die notwendigen Gemeinbedarfsflächen (wie Schulen, Kindertagesstätten, kulturellen Einrichtungen) und eine ökologisch beispielhafte Neubebauung des Quartiers.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juli 2018Sie sind hier
    OFOF 659/1Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichern
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. August 2018OMOM 3532Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZ-Geländes berücksichtigen und sichernDirektanregung
  3. 18. September 2018OAOA 301Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZGeländes berücksichtigen und sichernAnregung
  4. 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 382Wohnen und öffentlichen Gemeinbedarf ausreichend bei der Neubebauung des FAZGeländes berücksichtigen und sichernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 24 · 14.08.2018
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3532 2018 Die Vorlage OF 659/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz angefügt wird: "Zudem wird der Magistrat aufgefordert, für dieses Areal eine Veränderungssperre zu erlassen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPD3 CDUGrüneLinkeBFFParteiU.b
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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