E-Scooter-Lizenzen für Verleihfirmen ausschreiben
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Kriterienkatalog für E-Scooter-Lizenzen um zusätzliche Punkte zu erweitern, um die Einhaltung der Park- und Bereitstellungspflichten besser zu überwachen. Dies soll sicherstellen, dass die Stadt über die notwendigen Daten verfügt, um Verstöße zu dokumentieren und Maßnahmen zu ergreifen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den in dem Antrag vom 28.12.2022, NR 563, aufgeführten Kriterienkatalog um folgende Punkte zu ergänzen:
- Nachweise über die Einhaltung der Pflichten über das Parken und Bereitstellen der Leihgeräte;
- regelmäßige Berichte über die Anzahl der festgestellten Verstöße und die ergriffenen Maßnahmen.
Begründung
Die in dem Kriterienkatalog genannten Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Vorgaben entfalten nur dann Wirkung, wenn die erforderliche Datenbasis vorliegt. Diese zu schaffen, kann nicht allein Aufgabe der Stadt sein. Eine Berichtspflicht lässt zumindest einen Plausibilitätsabgleich mit eigenen Beobachtungen der Stadt zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3390E-Scooter-Lizenzen für Verleihfirmen ausschreibenDirektanregung
- 19. Januar 2023OFOF 440/9E-Scooter-Lizenzen für Verleihfirmen ausschreibenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 896E-Scooter-Lizenzen für Verleihfirmen ausschreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats