E-Scooter-Lizenzen für Verleihfirmen ausschreiben
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Ausschreibung von Lizenzen für E-Scooter-Verleiher, um die Missstände und Gefährdungen durch falsch abgestellte E-Scooter zu beseitigen. Ziel ist eine stadtverträgliche Nutzung dieser Fahrzeuge, die die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet. Die Maßnahme soll die Anzahl der Anbieter regulieren und klare Vorgaben für die Nutzung und Abstellung der E-Scooter schaffen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Missstände und Gefährdungen insbesondere von Fußgängern durch falsch abgestellte E-Scooter zu beseitigen und eine stadtverträgliche Nutzung dieser Kleinstfahrzeuge herbeizuführen. Auch zu diesem Zweck soll zügig eine qualifizierte Ausschreibung durchgeführt werden, mit der die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum durch die Vergabe von Lizenzen an E-Scooter-Verleiher reguliert wird. Die Ausschreibung soll unter anderem folgende Vorgaben und Kriterien haben:
- 2 Jahre Laufzeit
- maximal 3 zugelassene Anbieter
- Fahrzeug-Obergrenze
- stadtweite Abdeckung in der Innenstadt und in den Stadtteilen
- Parken und Bereitstellen ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen
- Bereitstellen von Personal für Parküberwachung / Umstellen von Fahrzeugen
- Fristen zur Beseitigung von Missständen
- Kundenhotline
- Kreislaufwirtschaft
- Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien
- sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
- Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Vorgaben
Begründung
Die Nutzung von E-Scooter-Sharing ist in Frankfurt stark angestiegen. Mittlerweile werden von den verschiedenen Verleihfirmen insgesamt ca. 10.000 Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum angeboten. Damit einhergehend haben auch die Gefährdungen durch eine rücksichtslose Fahrweise auf Fußwegen und in Fußgängerzonen sowie durch falsch abgestellte E-Scooter auf Bürgersteigen weiter zugenommen. Die Fahrzeuge werden zu Stolperfallen für Fußgänger, wobei Senioren und sehbehinderter Menschen besonders betroffen sind. Das Schließen von Vereinbarungen mit den Anbietern auf der Grundlage von Sondernutzungenregelungen durch den Magistrat und die Ausweisung von verpflichtenden Abstellplätzen an einigen Stellen in der Innenstadt haben diesem gefährlichen Wildwuchs keine Grenzen gesetzt. Um die Nutzung von E-Scootern stadtverträglich weiter zu entwickeln, muss ein harmonisches Miteinander im Straßenverkehr und im Stadtbild gewährleistet sein. Das digitale Modell der E-Scooter unterstützt die Entwicklung und Einführung von gezielten Sicherheitsmaßnahmen und das geordnete Abstellen. Doch wenn bis zu einem halben Dutzend Anbieter in Frankfurt tätig sind, führen, wie tagtäglich die Realität zeigt, eine freiwillige Selbstkontrolle durch die Anbieter und ein Operieren mit Sondernutzungen nicht zum gewünschten und notwendigen Erfolg. Abhilfe kann hier die Ausschreibung von Lizenzen für Verleihfirmen in einem qualifizierten Auswahlverfahren bringen. Paris, London und Leipzig haben mit Erfolg dieses Verfahren gewählt, durch das nicht nur hinsichtlich der Verkehrssicherheit bindend einzuhaltende Regeln durchgesetzt werden können. Darüber hinaus können auch Qualitätsstandards beispielsweise zu Fahrzeugobergrenzen, Umweltkriterien, Kundenservice und Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt werden, die über Sondernutzungen, die nur straßenrechtliche Dinge regeln dürfen, nicht abgedeckt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Dezember 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.02.2023 im OBR 11 angenommen.
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: LINKE., dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, LINKE. und BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)