Gestaltungssatzung für das Dichterviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Gestaltungssatzung für das Dichterviertel zu entwickeln, da die bestehende Erhaltungssatzung nicht wirksam ist. Ziel ist es, die äußere Gestaltung von Neubauten zu verbessern und den öffentlichen Straßenraum zu berücksichtigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Gestaltungssatzung für das Dichterviertel auszuarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen.
Begründung
Die bestehende Erhaltungssatzung hat sich als nicht sehr wirksam erwiesen, da vielfach Neubauten errichtet wurden, die nur rein formal den Richtlinien der Bauordnung entsprechen. Auch hatte die Erhaltungssatzung keine Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum. Es erscheint deshalb sinnvoll, eine diesbezüglich sensiblere Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich der alten Erhaltungssatzung zu entwickeln. Die Gemeinde kann hierzu, wie die Stadt in ihrem Internetauftritt formuliert, für bestimmte Teile des Gemeindegebietes durch Satzung zur Sicherung gestalterischer Qualitäten Vorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen erlassen, § 91 der Hessischen Bauordnung (HBO).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022OFOF 387/9Gestaltungssatzung für das DichterviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3275Gestaltungssatzung für das DichterviertelDirektanregung
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 977Gestaltungssatzung für das DichterviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats