Gestaltungssatzung für das Dichterviertel
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Gestaltungssatzung für das Dichterviertel. Es wird argumentiert, dass die heterogene Bebauungsstruktur und die Vielfalt der architektonischen Stile eine einheitliche Gestaltungssatzung nicht rechtfertigen. Daher wird die Aufstellung einer solchen Satzung abgelehnt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für eine Gestaltungssatzung müssen besondere gebietsspezifische Gründe und eine gestalterische Absicht vorliegen. Dies bedeutet, dass Besonderheiten vorliegen müssen, die gerade für das fragliche Gebiet charakteristisch sind. Im Umkehrschluss reicht es nicht aus, dass mit den Festsetzungen gestalterische Absichten verfolgt werden, die für das restliche Gemeindegebiet in gleicherweise zum Anlass für eine ähnliche Regelung genommen werden könnten. Die heterogene Bebauungsstruktur spricht gegen eine Gestaltungssatzung für das Dichterviertel. Der Entstehungszeitraum der Bebauung erstreckt sich in diesem Viertel von Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 1960er Jahre. Zwar bestehen durchaus prägende Stilelemente, insbesondere bei Gebäuden aus den Anfängen der Entstehungsgeschichte des Dichterviertels, die im Stile des Historismus und Jugendstils erbaut wurden. Durch den langen Entstehungszeitraum sind die im Dichterviertel vertretenen architektonischen Stilvariationen allerdings sehr vielfältige. Aufgrund dieser Vielseitigkeit lassen sich keine einheitlichen Charakteristiken für das gesamte Viertel eruieren. Diese sind jedoch für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung, die in besonderer Weise in die Eigentumsfreiheit eingreift, Voraussetzung.
Hinsichtlich der Gestaltung des öffentlichen Straßenraums hat eine Gestaltungssatzung keine Wirkung, da Anlagen des öffentlichen Verkehrs nicht in den Anwendungsbereich der Hessischen Bauordnung fallen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022OFOF 387/9Gestaltungssatzung für das DichterviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Dezember 2022OMOM 3275Gestaltungssatzung für das DichterviertelDirektanregung
- 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 977Gestaltungssatzung für das DichterviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab