Gestaltungssatzung für das Dichterviertel
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine Gestaltungssatzung für das Dichterviertel zu entwickeln, da die bestehende Erhaltungssatzung nicht wirksam war. Ziel ist es, die gestalterischen Qualitäten im Stadtteil zu sichern und zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, aufgefordert eine Gestaltungssatzung für das Dichterviertel auszuarbeiten
und dem Ortsbeirat zu berichten.
Begründung
Die bestehende Erhaltungssatzung hat sich nicht als sehr wirksam erwiesen, da vielfach Neubauten errichtet, die nur rein formal die Richtlinien der Bauordnung entsprechen, auch hatte die Erhaltungssatzung keine Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum. Es erscheint deshalb sinnvoll eine diesbezüglich sensiblere Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich der alten Erhaltungssatzung zu entwickeln. Die Gemeinde kann hierzu, wie die Stadt in ihrem Internetauftritt formuliert, für bestimmte Teile des Gemeindegebietes durch Satzung zur Sicherung gestalterischer Qualitäten Vorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen erlassen, § 91 der Hessischen Bauordnung (HBO).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022Sie sind hierOFOF 387/9Gestaltungssatzung für das DichterviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Dezember 2022OMOM 3275Gestaltungssatzung für das DichterviertelDirektanregung
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 977Gestaltungssatzung für das DichterviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.