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Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärken

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
37 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Stadt auf, die Zukunft der Wasserhäuschen im Ortsbezirk 5 zu prüfen und Maßnahmen zur Stärkung dieser Frankfurter Kulturgüter zu ergreifen. Ziel ist es, die Wasserhäuschenkultur als Wirtschaftsfaktor und sozialen Treffpunkt zu fördern.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten:

  1. Aktuelle Situation der Verpachtungen
    • a)Welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen/Kioske im Ortsbezirk 5 waren bislang von Radeberger unterverpachtet und werden künftig von der Stadt verpachtet?
    • b)Welche Wasserhäuschen u. Ä. Betriebe im Ortsbezirk 5 wurden schon bisher direkt von der Stadt verpachtet?
    • c)Existieren leerstehende Wasserhäuschen u. Ä. Betriebe im Ortsbezirk 5, die im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen? Wenn ja, welche Bemühungen werden unternommen, um diese wieder zu verpachten und einer erneuten wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen?
  2. Errichtung von Toilettenanlagen
    • a)Welche Wasserhäuschen u. Ä. Betriebe im Ortsbezirk 5 haben bislang öffentliche bzw. für die Kundschaft zugängliche Toiletten?
    • b)Für welche Wasserhäuschen u. Ä. Betriebe im Ortsbezirk 5 ist eine Neuanlage oder Sanierung von WCs geplant? Ist bereits mit Betreibern gesprochen worden? Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche? Gibt es Vorbehalte von Seiten der Betreiber?
    • c)Wie sollen die geplanten Toilettenanlagen baulich gestaltet werden? Soll bei der baulichen Gestaltung auf den baukulturellen Wert der Wasserhäuschen und die baulichen Vorstellungen der Betreiber Rücksicht genommen werden?
    • d)Welche Investitionen und Betriebskosten für die WC-Anlagen würde die Stadt übernehmen? Welche Eigenleistung erwartet die Stadt von den Betreibern der Wasserhäuschen?
  3. Zukunft der Wasserhäuschen und ähnlicher Betriebe im Ortsbezirk 5
    • a)Wie unterstützt die Stadt Betreiber, um ihre Betriebe fit für die Zukunft zu machen und ggf. auch innovative neue Nutzungskonzepte zur Anpassung an eine veränderte Nachfrage zu ermöglichen?
    • b)Steht das Ordnungsamt solchen Veränderungen wohlwollend gegenüber? Hat das Ordnungsamt in der Vergangenheit Veränderungen des Gewerbes von Wasserhäuschen im Ortsbezirk 5, etwa durch eine Ausweitung des Warenangebots oder zusätzliche Sitzmöglichkeiten (Bierbänke usw.), untersagt oder beschränkt? Wo ist es zu Beschwerden von Anwohnern wegen des Betriebs von Wasserhäuschen u. Ä. Betrieben gekommen?
    • c)Welche Maßnahmen plant die Stadt, um die Wasserhäuschenkultur, auch im Ortsbezirk 5, zu pflegen und sie als Wirtschaftsfaktor zu stärken?

Begründung

Wasserhäuschen und Trinkhallen sind Frankfurter Kulturgut, Wirtschaftsfaktor und sozialer Begegnungsort. Sie dienen längst nicht mehr nur den kleineren Besorgungen des täglichen Bedarfs, sondern sind auch sozialer Treffpunkt für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Gerade in der Corona-Krise haben die Büdchen wie auch Kioske und Trinkhallen gezeigt, wie unentbehrlich sie für unsere Stadt und unseren Ortsbezirk sind. Die Trinkhallenkultur ist in den vergangenen Jahren auch durch kreative Unternehmer bereichert worden, die mit der Zeit gehen und ein noch breiteres Publikum ansprechen. Das Nox am Holbeinkreisel in Sachsenhausen steht für diesen vorbildlichen Unternehmergeist, für den die Stadtpolitik Freiräume schaffen und dem sie keine neuen Hindernisse in den Weg stellen sollte. Mit diesem Antrag soll geprüft werden, wo noch politischer Handlungsbedarf besteht, um die so wichtige Trinkhallenkultur und -wirtschaft im Ortsbezirk noch zu stärken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2021OFOF 92/5Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärkenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 11. Juni 2021Sie sind hier
    OMOM 323Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärken
    Direktanregung
  3. 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 284Zukunft der Wasserhäuschen –Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärkenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 6 · 26.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31

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