Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-Schule zu planen, um den Bedarf an Hallensport im Frankfurter Süden zu decken. Dies wird insbesondere von den Sachsenhäuser Vereinen begrüßt, die auf städtische Hallen angewiesen sind.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung zum Neubau der Martin-Buber-Schule die Errichtung einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribünen, die auch von Vereinen genutzt werden kann, einzubeziehen. Die Sporthalle sollte insbesondere den Wettkampfrichtlinien für Hallenhockey und Handball entsprechen.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Sachsenhäuser Vereine ohne eigene Hallen, wie die Sachsenhäuser Hockeyvereine (TSV und SAFO), würden es begrüßen, wenn die städtischen Angebote für die Ausübung von Hallensport im Frankfurter Süden ausgebaut werden. Hierzu bietet der Neubau der Martin-Buber-Schule eine gute Gelegenheit. Gerade die genannten Vereine sind sowohl für Training als auch Wettkämpfe, besonders in der kalten Jahreszeit, auf städtische Hallen angewiesen. Es mangelt im Frankfurter Süden an Sporthallen, sodass Sporttreibende, in erster Linie Kinder und deren Familien, viel Zeit mit Wegen quer durch Frankfurt verbringen und dann in Hallen, die teilweise für die entsprechende Sportart eigentlich nicht vorgesehen sind, ihrem Sport nachgehen. Vereine können mangels ausreichender Hallenkapazitäten nur begrenzt Trainingszeiten anbieten und auch qualitativ nicht das Training durchführen, was sie sich vorgenommen haben und das auch nötig wäre, um mit anderen Mannschaften in Hessen und darüber hinaus mithalten zu können. Es ist daher wünschenswert, wenn im Rahmen des Neubaus der Martin-Buber-Schule auch eine Dreifeld-Sporthalle mit Tribünen errichtet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2022OFOF 608/5Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. November 2022Sie sind hierOMOM 3170Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleDirektanregung
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1014Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20