Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-Schule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die geplante Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-Schule. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der schwierigen Erschließung des Grundstücks wird der Bau einer solchen Halle als nicht empfehlenswert erachtet.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gemäß dem genehmigten Flächenprogramm M98+neue Flächen für das Projekt Martin-Buber-Schule "Erweiterung auf 5-Zügigkeit" sind zwei Spielfelder vorgesehen. Eine Dreifeldsporthalle wurde daher im Rahmen der Vorentwurfsplanung nicht in Betracht gezogen. Jedoch werden enge Abstimmungen mit dem Sportamt getroffen um die Bedarfe der Frankfurter Turn- und Sportvereine zu berücksichtigen.
Ungeachtet dessen ist die Platzsituation auf dem Grundstück bereits jetzt sehr beengt. Es konnten nur mit Mühe alle Flächen aus dem genehmigten Flächenprogramm untergebracht werden; es gilt darüber hinaus zu beachten, dass auch ausreichende Freiflächen im Schulbetrieb vorhanden sein müssen; es ist sehr unwahrscheinlich, dass auf diesem Grundstück eine Dreifeldsporthalle mit den dazugehörigen Flächen für PKW-Stellplätze untergebracht werden könnte.
Die Erschließung der Schule ist durch die Lage in der kleinteiligen Situation im Stadtteil sehr schwierig. Die Straßen sind eng und zum größten Teil nur als Einbahnstraßen ausgebildet. Die öffentlichen Verkehrsmittel liegen in einiger Entfernung sodass eine Halle, welche die Anforderungen an "Wettkampfrichtlinien für Hockey und Handball" entspricht und bei der mit entsprechender Zahl von Zuschauern gerechnet werden müsste, an diesem Standort nicht empfohlen werden kann, z.B. auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Anwohner.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2022OFOF 608/5Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. November 2022OMOM 3170Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleDirektanregung
- 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1014Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab