Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten bei der Planung zum Neubau der Martin-Buber-Schule die Errichtung einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribünen, die auch von Vereinen genutzt werden kann, einzubeziehen.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Sachsenhäuser Vereine ohne eigene Hallen, wie die Sachsenhäuser Hockeyvereine (TSV und SAFO), würden es begrüßen, wenn die städtischen Angebote für die Ausübung von Hallensport im Frankfurter Süden ausgebaut werden. Hierzu bietet der Neubau der Martin-Buber-Schule eine gute Gelegenheit. Gerade die genannten Vereine sind sowohl für Training als auch Wettkämpfe, besonders in der kalten Jahreszeit, auf städtische Hallen angewiesen. Es mangelt im Frankfurter Süden an Sporthallen, so dass Sporttreibende, in erster Linie Kinder und deren Familien, viel Zeit mit Wegen quer durch Frankfurt verbringen um dann in Hallen, die teilweise für die entsprechende Sportart eigentlich nicht vorgesehen sind, ihrem Sport nachzugehen. Vereine können mangels ausreichender Hallenkapazitäten nur begrenzt Trainingszeiten anbieten und auch qualitativ nicht das Training durchführen, was sie sich vorgenommen haben und das auch nötig wäre, um mit anderen Mannschaften in Hessen und darüber hinaus mithalten zu können. Es ist daher wünschenswert, wenn im Rahmen des Neubaues der Martin-Buber-Schule auch eine Dreifeld-Sporthalle mit Tribünen errichtet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 608/5Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. November 2022OMOM 3170Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleDirektanregung
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1014Dreifeld-Sporthalle für die Martin-Buber-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme